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Bundesverband Niedergelassener Kardiologen e.V. (BNK)

Ambulante medizinische Grundversorgung am Scheideweg
GKV-Spitzenverband schließt fachärztliche Internisten bei Pauschale für fachärztliche Grundversorgung aus und gefährdet damit Patientenversorgung

München (ots)

Bereits bei leichtem Herzstechen könnten Patienten künftig gezwungen sein, nicht mehr zum Kardiologen ihres Vertrauens, sondern direkt in die Notaufnahme des Krankenhauses zu gehen. Auch Routinechecks am Herz müssen künftig in Kliniken durchgeführt werden. Dieses bittere Szenario scheint derzeit für gesetzlich Versicherte realistisch, denn der Verband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) will die niedergelassenen Kardiologen - und damit ihre Patienten - explizit von der medizinischen Grundversorgung ausschließen.

"Das vom GKV-Spitzenverband verlangte Vorgehen widerspricht seinem öffentlichkeitswirksam propagierten Anspruch fundamental, die Patienten-Grundversorgung stärken zu wollen", so Dr. med. Norbert Smetak, Bundesvorsitzender des Bundesverbands Niedergelassener Kardiologen e. V. (BNK). "Kardiologen übernehmen seit jeher einen wichtigen Teil der medizinischen Grundversorgung in Deutschland - beispielsweise bei Patienten mit Herzinsuffizienz, die regelmäßig untersucht werden müssen. Diese eingespielten und funktionierenden Strukturen werden nun mutwillig aufs Spiel gesetzt."

So sind die vom BNK mitkonzipierten und deutschlandweit vorgesehenen Brustschmerzambulanzen ein hervorragendes Beispiel der medizinischen Grundversorgung und helfen überflüssige und kostenintensive Krankenhausaufenthalte zu verhindern. Denn sie bieten den Patienten die gewünschte Versorgung vor Ort.

Ausschluss der fachärztlichen Internisten

Zum Hintergrund: 2012 versprachen die gesetzlichen Krankenkassen den Ärzten höhere Honorare für ihre Leistungen. Davon sollte insbesondere auch die medizinische Grundversorgung profitieren. Der Haken: Die Krankenkassen stellten für die sogenannte Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) deutlich zu wenig Geld zur Verfügung. Daher können nun nur wenige Facharztgruppen an diesem System beteiligt werden. Kardiologen sollten als Internisten mit Spezialgebiet von der PFG ausgeschlossen werden - und darüber hinaus sogar einen Solidaritätsbeitrag zahlen. Zur Begründung wurde lediglich die unbelegte Behauptung in den Raum gestellt, die fachärztlichen Internisten (FAI) hätten in den letzten Jahren im Vergleich zu anderen Fachärzten überproportional größere Honorarzuwächse gehabt.

Inkonsistente Beschlüsse der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)

Immer neue politische Winkelzüge und nicht nachvollziehbare Beschlüsse der KBV-VV verärgern die FAI zunehmend. Nicht zuletzt sehen sie die wirtschaftliche Grundlage für den Betrieb einer hochqualifizierten und -spezialisierten Facharztpraxis erheblich gefährdet. Dabei sollten die FAI noch im März 2013 in die PFG eingeschlossen werden. Nach öffentlichen Protesten war die KBV entgegen ihrer vorherigen Pläne zurückgerudert.

Nun wurde dieser Beschluss aber überraschend und unter Ausschluss der Öffentlichkeit bei einer Vertreterversammlung der KBV vergangene Woche erneut rückgängig gemacht, um Forderungen des GKV-Spitzenverbandes zu erfüllen.

"Dieser gesundheitspolitische Zickzackkurs belegt eindrucksvoll, dass KBV und Spitzenverband offensichtlich jeden Bezug zur Basis verloren haben", bedauert Dr. Smetak. "Es ist unannehmbar, dass unsere ärztlichen Interessen zugunsten taktischer Manöver nicht ausreichend vertreten werden und dadurch letztlich eine adäquate und funktionierende kardiologische Patientenversorgung aufs Spiel gesetzt werden soll."

Über den BNK e. V.

Der BNK ist der größte Kardiologenverband auf vertragsärztlicher Ebene in Deutschland. Er hat derzeit rund 1.200 Mitglieder und repräsentiert damit über 90 % der kardiologischen Praxen. Der Verband ging aus einer Arbeitsgemeinschaft hervor, die 1979 von knapp 100 Fachärzten gegründet wurde. Heute sind die Mitglieder des BNK auf regionaler und Bundesebene in zahlreichen Ausschüssen, Projektgruppen, gesundheits- und berufspolitischen Gruppierungen und in vielen Gremien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung (DGK) aktiv. Seinen juristischen Sitz hat der BNK in München.

Weitere Informationen rund um den BNK finden Sie unter www.bnk.de.

Ansprechpartner für die Presse

Dr. med. Heribert Brück
Tenholter Str. 43a
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Tel.: 02431-2050
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