Bundesverband Niedergelassener Kardiologen e.V. (BNK)
BNK: Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gefährdet das Rückgrat der kardiologischen Versorgung in Deutschland
München (ots)
Der BNK fordert anstelle des aktuellen Gesetzentwurfs vollständige Entbudgetierung, Förderung von Selektivverträgen und Entbürokratisierung im Praxisalltag.
Zu dem aktuellen Kabinettsbeschluss zum Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) nimmt der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK) Stellung: "Wenn der Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz so umgesetzt wird, ist die kardiologische Versorgung ernstlich in Gefahr", erklärt Dr. Norbert Smetak, Bundesvorsitzender des Bundesverbands Niedergelassener Kardiologen (BNK). "Es greift das Rückgrat der ambulanten Versorgung in Deutschland an und liefert Patientinnen und Patienten in noch stärkerem Maße Klinikkonzernen aus."
Die aktuelle Situation in der kardiologischen Versorgung ist schon jetzt kritisch:
- Die niedergelassenen Kardiologen in Deutschland versorgen pro Jahr 5,2 Millionen Patientinnen und Patienten. Die Innovationen der vergangenen 20 Jahre haben den Herzpatienten 6 Jahre mehr Leben gebracht, d.h. auch 6 Jahre mehr kardiologische Versorgung. - Schon jetzt arbeiten niedergelassene Kardiologen im Schnitt ca. 60 Stunden pro Woche. - Aufgrund der Ökonomisierung der Krankenhäuser müssen die niedergelassenen Kardiologen zunehmend Versorgungsdefizite auffangen mit ambulanten Behandlungen, die früher ausschließlich in Kliniken durchgeführt wurden. Ein finanzieller Ausgleich für diese zusätzlichen Leistungen findet nicht statt. - Aufgrund des Hausärztemangels müssen die niedergelassenen Kardiologen gleichzeitig immer mehr grundversorgende Tätigkeiten übernehmen. Dies leitet sich aus der zunehmenden Multimorbidität der Bevölkerung, der schnelleren Entlassung aus den Krankenhäusern und der wachsenden Überlastung im hausärztlichen Bereich ab. - Moderne hochwertige Therapien in der Kardiologie benötigen höhere Investitionen in die technische Praxisausstattung. Diese werden zunehmend schwieriger, da die Einnahmen in den vergangenen Jahren z.T. gar nicht, zumindest aber deutlich niedriger gestiegen sind als die Ausgaben für den laufenden Praxisbetrieb (z.B. Personal, Mieten). - Hygienevorschriften, Qualitätssicherungsmaßnahmen, Datenschutz, Grundversorgung etc. sind im Einzelnen alle sinnvoll, insgesamt bleibt dadurch aber immer weniger Zeit für den Patienten!
Der BNK fordert daher von der Politik, bessere Rahmenbedingungen zu schaffen: weniger Bürokratie, bessere Patientensteuerung z.B. über Selbstbeteiligungen, die Förderung von Selektivverträgen zwischen Ärzten und Krankenkassen und genügend Finanzen für nötige Investitionen in hochwertige Therapieformen. "Es gibt eine Lösung für die Terminsituation der Gesetzlich Versicherten. Und die liegt in der Entbudgetierung aller Leistungen und Qualitätswettbewerb über Selektivverträge. Und nicht im Aufzwingen immer weiterer Versorgungsaufgaben auf die ohnehin schon überlasteten niedergelassenen Fachärzte. Denn damit ist vorprogrammiert, dass sich zukünftig kein junger Kollege mehr um die ambulante Versorgung der Patienten kümmert und das System von Klinikambulanzen gewinnorientiert dominiert wird", erklärt Smetak.
Über den BNK e. V.
Der BNK ist der größte Kardiologenverband auf vertragsärztlicher Ebene in Deutschland. Er hat derzeit rund 1.200 Mitglieder und repräsentiert damit über 90 Prozent der kardiologischen Praxen. Der Verband ging aus einer Arbeitsgemeinschaft hervor, die 1979 von knapp 100 Fachärzten gegründet wurde. Heute sind die Mitglieder des BNK auf regionaler und Bundesebene in zahlreichen Ausschüssen, Projektgruppen, gesundheits- und berufspolitischen Gruppierungen und in vielen Gremien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung (DGK) aktiv. Seinen juristischen Sitz hat der BNK in München. Weitere Informationen rund um den BNK finden Sie unter www.bnk.de.
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