EANS-Hauptversammlung: STRABAG SE
Ergebnisse zur Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- STRABAG SE Villach, FN 88983 h ISIN AT000000STR1 Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 sowie Abs. 1a und 1b AktG sowie eines Ermächtigungsbeschlusses zu ihrer Veräußerung (gemäß § 2 Abs. 1 Veröffentlichungsverordnung 2002, Bundesgesetzblatt II 2002/112) Die 8. ordentliche Hauptversammlung der STRABAG SE vom 15.6.2012 hat zu TOP 6 der Tagesordnung folgende Beschlüsse gefasst: Der Vorstand wird gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber oder auf Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft während einer Geltungsdauer von 12 Monaten ab 10.7.2012 sowohl über die Börse als auch außerbörslich zu einem niedrigsten Gegenwert von EUR 1,-- je Aktie und einem höchsten Gegenwert von EUR 34,-- je Aktie zu erwerben. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Den Erwerb über die Börse kann der Vorstand der STRABAG SE beschließen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der außerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Absatz 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch unter Ausschluss des Wiederkaufsrechts (umgekehrtes Bezugsrechts) der Aktionäre, zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Die neuerliche Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien schließt sohin nahtlos an die Ermächtigung gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 10.6.2011 an. Die Ermächtigung ist vom Vorstand in der Weise auszuüben, dass unter Berück-sichtigung der jeweils bereits erworbenen Zahl eigener Aktien eine Höchstgrenze von 11.400.000 Stück Aktien nicht überschritten wird und daher zu keinem Zeit-punkt ein Erwerb von eigenen Aktien zu einer Überschreitung der 10 %-Grenze führt. Wien, 15.6.2012 Der Vorstand Rückfragehinweis: STRABAG SE Diana Klein, CFA Head of Corporate Communications Tel: +43-1-22422-1116 diana.klein@strabag.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: STRABAG SE Donau-City-Straße 9 A-1220 Wien Telefon: +43 1 22422 -0 FAX: +43 1 22422 - 1177 Email: www.strabag.com WWW: investor.relations@strabag.com Branche: Bau ISIN: AT000000STR1, AT0000A05HY9 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, SATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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