ELENA wird weder gestoppt noch ausgesetzt - Wichtige Meldepflichten seit 1. Juli 2010
Freiburg (ots)
Kein Aus für ELENA: nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung waren die Diskussionen um ELENA in den letzten Wochen und Monaten neu entbrannt. Doch der zuständige Arbeitskreis beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat getagt und auch Änderungen in Details entschieden. ELENA wurde aber weder gestoppt noch in wesentlichen Teilen außer Kraft gesetzt.
Für Entgeltabrechner bedeutet dies: auch die bis zuletzt umstrittenen Angaben zur Kündigung und Entlassung von Arbeitnehmern sind seit dem 1. Juli 2010 verpflichtend. Lediglich die ursprünglich vorgesehenen Freitextfelder sind vom Arbeitgeber nicht zu befüllen.
Die Entgeltexperten von Haufe-Lexware haben zusammengestellt, was Arbeitgeber jetzt beachten müssen, um nicht gegen gesetzliche Meldepflichten zu verstoßen.
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