Haufe aktuell: Bundesrat verabschiedet Elterngeld zum 1. Januar 2007 - Verletzung der Auskunftspflicht seitens des Arbeitgebers kann mit Bußgeld bestraft werden
Freiburg (ots)
Jetzt sind alle parlamentarischen Hürden genommen: In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat das neue "Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz" (BEEG) endgültig verabschiedet. Es wird zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Das Elterngeld ersetzt das bisherige Erziehungsgeld und soll die Einkommenseinbußen, die Eltern im ersten Jahr nach der Geburt haben, ausgleichen. Ein Elternteil erhält zukünftig 67 Prozent seines letzten Nettoeinkommens, maximal aber 1.800 Euro monatlich für ein Jahr. Zwei "Partnermonate" können sich als Bonus anschließen, wenn sich auch der jeweils andere Elternteil berufliche Zeit für die Betreuung nimmt.
Was auf den ersten Blick wie ein reines Leistungsgesetz für Eltern aussieht, hat weitreichende Konsequenzen für Arbeitgeber und die Personalpraxis:
Es ist zu erwarten, dass mehr Mütter im Anschluss an die Mutterschutzzeiten und künftig auch mehr Väter mit ihrer Arbeit aussetzen oder jedenfalls kürzer treten. Neben dem Bezug des Elterngeldes ist Teilzeitarbeit bis zu 30 Wochenstunden zulässig. Wichtig für die Arbeitgeber: Entsprechenden Teilzeitwünschen muss in der Regel entsprochen werden. In den Betrieben wird also noch mehr Flexibilität und Organisationstalent gefragt sein.
Arbeitgeber müssen künftig auf Nachfrage der Elterngeldstellen über das Arbeitsentgelt der Beschäftigten und die Sozialabgaben Auskunft geben, sonst droht Bußgeld. Mit den Einzelheiten zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes müssen sich die Arbeitgeber dagegen nicht auseinandersetzen - dies ist Aufgabe der jeweiligen Elterngeldstelle.
Die Haufe Mediengruppe bietet allen Personalverantwortlichen ab sofort einen besonderen Service: Unter www.haufe.de stehen wichtige News und Tipps und kostenlose Newsletter bereit.
Weitere Informationen: Haufe Mediengruppe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Oliver Kaiser Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg Tel. 0761-3683-975 Fax 0761-3683-900 E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de
Original-Content von: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell