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Haufe aktuell: Haufe streitet im Interesse der Steuergerechtigkeit - Musterverfahren gegen die Kürzung der Pendlerpauschale

Freiburg (ots)

Über derzeit zwei Musterverfahren (beim
Finanzgericht des Saarlandes und dem Niedersächsischen Finanzgericht)
setzt sich die Haufe Mediengruppe für die Beibehaltung der bis Ende 
2006 noch geltenden ungekürzten Pendlerpauschale ein.
Die beiden Fälle, bei denen es um gravierende Auswirkungen der 
Kürzungen ab 2007 geht, sollen bis zum Bundesverfassungsgericht 
geführt werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die 
beschlossenen erheblichen Einschränkungen noch verfassungskonform 
sind oder gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der 
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstoßen.
Aktuell weist der Bevollmächtigte beider Verfahren, der Justitiar 
der Haufe Mediengruppe und Rechtsanwalt Prof. Gerhard Geckle auf 
Folgendes hin: Gegen Jahresende stellen bereits viele Berufspendler 
einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bei ihrem Finanzamt. Der 
Freibetrag kann dann sofort bei der Gehaltsabrechnung über den 
Lohnsteuerfreibetrag berücksichtigt werden. Hier kann versucht 
werden, dass der volle berufsbedingte Werbungskostenaufwand wie für 
2006 (also Pendlerpauschale ab dem ersten Entfernungskilometer) 
eingetragen wird. Die Finanzämter werden sich jedoch auf die 
geänderte Rechtslage berufen und lediglich die Pauschale für die 
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem 21. Kilometer 
gewähren. Und dies mit 0,30 Euro für die einfache Entfernung. Gegen 
die Kürzung könnte Einspruch eingelegt werden. Nach jetziger Sachlage
werden jedoch auch die Einsprüche sehr schnell unter Hinweis auf die 
ab 2007 geltende Rechtslage zurückgewiesen werden. Das 
Einspruchsverfahren ist zwar kostenlos, aber wer dann den Weg vor das
Finanzgericht sucht, trägt ein hohes Kostenrisiko und hat zudem einen
Gerichtskostenvorschuss zu entrichten.
Prof. Gerhard Geckle rät daher: Besser ist es, den Ausgang der 
Musterverfahren zu beobachten. Allgemeine Presse-Aufrufe zur 
Klageerhebung sind wegen des Risikos nicht zweckdienlich. Im 
Einzelfall kann es sich lohnen, beim Finanzamt das Ruhen des eigenen 
Einspruchverfahrens mit Hinweis auf die ersten Musterklagen zu 
beantragen.
Die meisten Steuerzahler werden die Pendlerpauschale als 
berücksichtigungsfähige Werbungskosten ohnehin erst mit der 
Steuererklärung 2007, dann Anfang 2008, geltend machen. Bis dahin 
gibt es vielleicht eine Aufnahme der Musterverfahren in den so 
genannten Vorläufigkeitsvermerk für jeden Steuerbescheid. Dies mit 
dem Vorteil, dass bei einer späteren Korrektur der gesetzlichen 
Kürzung durch das Bundesverfassungsgericht dann automatisch der 
Steuerbescheid geändert wird.
Weitere Informationen zum aktuellen Sachstand unter 
www.steuer-office.de

Kontakt:

Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oliver Kaiser
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-975
Fax 0761-3683-900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de

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