Haufe aktuell: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Behindertenpauschalbeträgen. Keine Anpassung der Behinderten-Pauschalbeträge
Freiburg (ots)
Für behinderte Menschen, die ihr Leben oft nur mit erheblichen finanziellen Mehraufwendungen meistern können, sieht das geltende Steuerrecht (§ 33 b EStG) die Gewährung von Steuerpauschalbeträgen vor. Dies erspart den Betroffenen den mühsamen Nachweis einzelner Ausgaben.
Die Höhe diese Pauschalbeträge richtet sich nach Dauer und Grad der Behinderung und kann zum Beispiel bei blinden und hilflosen Menschen 3.700 Euro im Jahr betragen. Die Pauschalbeträge sind seit 1975 nur unwesentlich angehoben worden. Vor dem Bundesverfassungsgericht sollte nun geklärt werden, ob für den Gesetzgeber Handlungsbedarf besteht, mit dem Ziel, die Pauschalbeträge anzuheben. Aber das Bundesverfassungsgericht hat die Klage nun zurückgewiesen (Az.: 2 BvR 1059/03). Es bleibt bei den seit über 30 Jahren geltenden Pauschalbeträgen, ein höherer Aufwand muss durch Einzelnachweise belegt werden.
Wegen der Bedeutung der Entscheidung wurden alle von dieser Rechtsfrage betroffenen Einkommensteuerbescheide von den Finanzämtern offen gehalten.
Der Verfahrensbevollmächtigte, Prof. Gerhard Geckle, Rechtsanwalt in Freiburg und Justiziar der Haufe Mediengruppe, sieht die Entscheidung kritisch: "Ich hätte eigentlich erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber letztendlich dazu zwingt, die schon über Jahrzehnte unveränderten Pauschalbeträge wegen gestiegener Lebenshaltungskosten endlich sachgerecht anzupassen. Viele behinderte Menschen haben darauf vertraut, dass der Gesetzgeber bestehende Steuervereinfachungsregeln in vertretbarem Umfang selbst korrigiert, auch ohne den langwierigen Weg durch alle Gerichtsinstanzen."
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