VAUNET - Verband Privater Medien
VPRT zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Bundesverfassungsgericht bestätigt Gestaltungsauftrag der Länder"
Berlin/Karlsruhe (ots)
Der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), Jürgen Doetz, zu der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkgebührenfestsetzung: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts unterstreicht die Notwendigkeit der Auftragsdefiniton des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter. Vor diesem Hintergrund begrüßt der VPRT, dass die Karlsruher Richter den Gestaltungsauftrag der Länder und der Länderparlamente ausdrücklich bestätigt haben."
Hierzu hebt das BVerfG hervor, dass die Länder verfassungsrechtlich keineswegs gehindert sind, für medienpolitische Strukturreformen einzutreten und ihre gesetzlichen oder sonstige Umsetzungen vorzunehmen.
"Erst wenn die Länder den Grundversorgungsauftrag für ARD und ZDF als klaren Rahmen vorgeben, kann eine Gebührenfestsetzung in geordneten Bahnen verlaufen", so Doetz.
Gerade mit Blick auf die Vorgaben aus Brüssel müssen die Länder deutlich bei der Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags in die Pflicht genommen werden. "Es muss verhindert werden, dass Karlsruhe als Freibrief für eine ungehinderte digitale Expansion zu Lasten des Gebührenzahlers missverstanden wird", so Doetz.
Was das Gebührenverfahren betrifft, handelt es sich nach Auffassung des VPRT um eine Bestätigung des 94iger Gebührenurteils aus aktuellem Anlass und einer Konkretisierung der Begründungspflichten der Länder, wobei die Kritik an der Abweichungsbegründung aus Sicht der meisten Prozessbeobachter nicht unerwartet war.
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