VAUNET - Verband Privater Medien
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Doch, Herr Beck: Auch Mist ist erlaubt!"
Bonn (ots)
Vor einer Zensur von Fernsehsendungen, die noch nicht einmal über den Schirm gegangen seien, hat der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), SAT.1-Geschäftsführer Jürgen Doetz, nachdrücklich gewarnt. Doetz reagierte damit auf Äußerungen des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten und Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder, Kurt Beck. Dieser hatte in der BILD AM SONNTAG die Landesmedienanstalten aufgefordert, die für den 1. März 2000 geplante Ausstrahlung der ersten Folge der neuen RTL 2-Sendung "Big Brother" bereits im Vorwege zu untersagen. "Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten, die Rundfunkfreiheit darf jedoch nicht beschädigt werden, solange die Veranstalter nicht gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen", betonte Doetz.
Ministerpräsident Beck hatte seinen Versuch der Einschränkung der Programmautonomie der Sender damit begründet, dass die Jagd nach der Quote nicht allen Mist erlaube und man nicht jede Idiotie, die im Ausland hohe Einschaltquoten habe, in Deutschland nachäffen müsse. Zum Glück, so Doetz dazu, garantiere das verfassungsrechtliche Gebot der Staatsfreiheit des Rundfunks, dass in Deutschland nicht die Politiker darüber zu entscheiden hätten, was gesendet werden dürfe und was nicht. "Die Rundfunkfreiheit gilt auch für Mist" so Doetz an die Adresse des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten.
Aus Sicht des privaten Rundfunks sei es mehr als befremdlich, wenn Politiker eine derartige, natürlich jedem unbenommene inhaltliche Bewertung eines Fernsehprogramms mit dem Damoklesschwert der Zensur bedroht würde. Nachdem in dem vorliegenden Fall im Übrigen noch nicht einmal die erste Sendung über den Schirm gegangen sei, müsse man hier von einer beabsichtigten Vor-Zensur ausgehen, für die keinerlei rechtliche Grundlage erkennbar sei. Das von der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei im übrigen herangezogene Argument der angeblichen Verletzung der Menschenwürde nach den Grundsätzen des Rundfunkstaatsvertrages sei angesichts der freiwilligen Teilnahme erwachsener Menschen an dem Programmprojekt äußerst sensibel zu bewerten. Entsprechende Maßstäbe hätten sicher ihre Gültigkeit, dürften jedoch nicht für Maßnahmen der Vor-Zensur missbraucht werden.
Für Rückfragen: Holger Schlienkamp, Tel. 0228-93450 31, e-mail: schlienkamp@vprt.de
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