VAUNET - Verband Privater Medien
VPRT fordert Absage der Länder an KEF-Empfehlung und neue Empfehlung auf Grundlage von klarem Programmauftrag 2005
Doetz fordert "kommerzielle Enthaltsamkeit" von ARD und ZDF
Berlin (ots)
Die erwartete Empfehlung der KEF zugunsten einer Gebührenerhöhung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab dem nächsten Jahr zwingt nach Auffassung der privaten Rundfunkanbieter in Deutschland jetzt die Bundesländer, ihrer Verantwortung gegenüber den Gebührenzahlern gerecht zu werden und deshalb dem Vorschlag der KEF eine eindeutige Absage zu erteilen. Wie der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Jürgen Doetz, heute in Berlin erklärte, habe die Entscheidungsfindung der KEF die Grenzen ihrer Möglichkeiten, ARD und ZDF zu sparsamem Umgang mit den Geldern der Gebührenzahler zu zwingen, einmal mehr überdeutlich unter Beweis gestellt. Ohne eine grundlegende Reform des Rundfunkfinanzierungssytems scheine ein marktgerechter und sozial verträglicher öffentlich-rechtlicher Rundfunk nicht möglich zu sein.
Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes lasse nach Auffassung von Doetz Verfahren zu, jetzt eine Gebührenerhöhung abzulehnen und eine neue Gebührenfestsetzung in einem Jahr anzusetzen, um so die öffentlich-rechtlichen Anstalten selbst zu einem zeitgemäßen, marktgerechten Sparkurs zu veranlassen.
Gleichzeitig sollten die Länder das Jahr 2004 zur Bestimmung einer klaren Definition des öffentlich-rechtlichen Programmauftrages nutzen, ohne den die Gebührenfinanzierung grundsätzlich nicht länger legitimiert werden könne. Im Mittelpunkt sollte für ARD und ZDF dabei das Gebot zu kommerzieller Enthaltsamkeit stehen. Dies gelte für die Zahl ihrer bestehenden Programme und die Gestaltung dieser Angebote ebenso wie für das zwingend notwendige Verbot von Werbung und Sponsoring. Ein Werbeverbot müsse ein wesentlicher Bestandteil der Auftragsdefinition des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werden, der durch die Gebührenfinanzierung vor Kommerz geschützt und zur Programmvielfalt verpflichtet werde.
Es sei einerseits plumpe Augenwischerei, betonte Doetz, wenn zum Beispiel der Intendant des Mitteldeutschen Rundfunks, Udo Reiter, in diesen Tagen für den Fall eines Werbeverbotes bei ARD und ZDF die Notwendigkeit einer zusätzlichen Gebührenerhöhung von 1,50 Euro pro Monat in die Welt gesetzt habe, andererseits aber auch ein erneuter Beleg für die Verweigerungshaltung bei Einsparmaßnahmen, wie sie bei allen anderen öffentlichen Institutionen sowie in der Privatwirtschaft gegenwärtig selbstverständlich seien.
Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 1994 festgestellt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf die Verwirklichung - und damit die Gebührenfinanzierung - von Programmen, die dem klassischen Rundfunkauftrag nicht entsprächen, von Verfassung wegen keinen Anspruch habe. Damit werde noch einmal klar, dass die rechtlich zu trennende Debatte zwischen Gebührenfestsetzung und Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks es der Politik nicht verbiete, ein marktgerechtes Aussetzen einer erneuten Gebührenerhöhung zu Strukturreformen zu nutzen, die für eine dadurch notwendige neue Empfehlung der KEF erhebliche Konsequenzen haben könnten.
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