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Anrufung des Bundesverfassungsgerichts Ohrfeige für die Länder
Private Medienwirtschaft erhofft sich Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zur Neudefinition des Auftrags für ARD und ZDF

Berlin (ots)

Der VPRT als Interessenvertretung der privaten
Rundfunk- und Mediendiensteanbieter in Deutschland begrüßt
nachdrücklich die heute beschlossene Anrufung des
Bundesverfassungsgerichts durch die ARD. Das Verfahren biete die
Chance, in einem neuen Rundfunkurteil Vorgaben für eine konkretere
Definition für den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
festzuschreiben, um ihn auf einen Verzicht auf wettbewerbswidrige
kommerzielle Aktivitäten zu verpflichten.
Elf Jahre nach dem letzten "Medien-Urteil" des
Bundesverfassungsgerichts erwarte die private elektronische
Medienwirtschaft, so VPRT-Präsident Jürgen Doetz in einer
Stellungnahme, vor dem Hintergrund einer im Vergleich zu 1994 völlig
veränderten Medienlandschaft in Deutschland eine Entrümpelung
öffentlich-rechtlicher Freibriefe und Privilegien. Das Verfahren
biete die Chance, unter Berücksichtigung einer zeitgemäßen Bewertung
der heute vielfaltsichernden privatwirtschaftlichen Medienangebote
die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland auf
den verfassungsrechtlichen Prüfstand zu stellen. Der VPRT sehe sich
verpflichtet, seine Position in das Karlsruher Verfahren
einzubringen, nachdem er bereits in seiner Beschwerde in Brüssel den
Anstoß für eine immer kritischere Bewertung der
öffentlich-rechtlichen Expansionspolitik gegeben habe.
Er sei im Übrigen gespannt, so Doetz, wie die verantwortlichen
deutschen Medienpolitiker auf die "Ohrfeige" der ARD reagieren
werden, nachdem man sich erst vor wenigen Wochen mit großem Einsatz
gegenüber der EU-Kommission zugunsten des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks in Deutschland positioniert habe. Nun dürfe man erleben,
wie sich die ARD für diese massive Unterstützung mit einer Reaktion
bedanke, die eindrucksvoll die Selbstherrlichkeit einiger
ARD-Intendanten und deren eigenartiges Verständnis von "Staatsferne"
dokumentiere. Hoffentlich, so Doetz abschließend, werde nun auch dem
letzten Medienpolitiker in Deutschland klar, dass er bei der ARD nur
als Anwalt zur Absicherung programmlicher Expansionen und Verteidiger
ausufernder kommerzieller Aktivitäten erwünscht sei, sich bei der
Gestaltung der dualen Rundfunklandschaft in Deutschland aber mit der
Statistenrolle zu begnügen habe.
Für Rückfragen:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel. 030/39880-101, Email: schultz@schultz-
kommunikation.de

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