VAUNET - Verband Privater Medien
VPRT zur European Broadcasting Conference in Liverpool:
Berlin/Liverpool (ots)
Revision der Fernsehrichtlinie muss zukunftsfähigen Rechtsrahmen für digitale Medien schaffen Reduzierung der Werberegulierung auf Grundregeln gefordert
Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) hat heute auf der European Broadcasting Conference in Liverpool gefordert, mit der Revision der Fernsehrichtlinie einen zukunftsfähigen Rechtsrahmen für die nächsten 10 bis 15 Jahre zu schaffen. Gleichzeitig sprach sich der Verband für eine Reduzierung der Werbevorschriften in der EU-Fernsehrichtlinie auf Grundregeln aus, die auf quantitative Vorgaben ganz verzichten sollten.
Im Rahmen der European Broadcasting Conference stellen Vertreter der Medienindustrie, von Regulierungsbehörden und Regierungen aus den EU-Mitgliedsstaaten vom 20. bis 22. September ihre Positionen für die Revision der EU-Fernsehrichtlinie vor. Die Konferenz soll die Europäische Kommission bei der Revision unterstützen, die nach der Liverpooler Konferenz bis zum Jahresende einen Vorschlag zur Novelle der Fernsehrichtlinie vorlegen will. Eine Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Gesetzesnovelle wird nicht vor Ende 2006 erwartet.
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Die privaten Medien in Deutschland begrüßen, dass die EU-Kommission die Fernsehrichtlinie einer umfassenden Überprüfung unterzieht. Ziel der Revision muss ein zukunftsfähiger Rechtsrahmen für die audiovisuelle Industrie für das digitale Zeitalter sein. Überholte Regelungen wie die restriktiven Werbevorgaben für audiovisuelle Medien, die auf die analoge Welt zugeschnitten waren, müssen abgeschafft werden, um die Entwicklung neuer Dienste und die Wettbewerbsfähigkeit der schon heute existierenden Angebote zu fördern."
Der VPRT stellte heraus, dass die privaten Medien heute ein wichtiger Wirtschaftsfaktor geworden seien. Die Mitgliedsunternehmen des VPRT in Deutschland erzielten jährlich einen Nettowerbeumsatz von 4,75 Milliarden Euro, allein die privaten Fernseh- und Hörfunkunternehmen würden rund 25.000 Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen. "Bei der heutigen Programm- und Angebotsvielfalt in den Medien und der Medienkompetenz der Zuschauer ist eine Ungleichbehandlung von Fernsehen im Vergleich zu anderen elektronischen und Printmedien nicht mehr zu rechtfertigen", so Doetz.
Der VPRT fordert daher eine Reduzierung der Werbevorgaben in der Fernsehrichtlinie auf Grundregeln. Quantitative Werbevorschriften wie Werbezeitbegrenzungen sowie das Einfüge- und Blockwerbegebot sollten ganz abgeschafft werden. Statt dessen sollten die Zuschauer entscheiden, wie viel Werbung in den Programmen gezeigt werde. Die Vielzahl der Programme ermögliche es jedem, jederzeit auszuweichen, wenn ein Programm sich mit zuviel Werbung nicht mehr an den Zuschauerinteressen ausrichte.
Vor diesem Hintergrund begrüßte der VPRT den Vorschlag der EU-Kommission, die für die Sender besonders einschränkenden Einfüge- und Blockvorgaben weitgehend aufzuheben. Dies werde dazu beitragen, Werbung entsprechend des Programmablaufs flexibler und verbraucherfreundlicher zu platzieren.
Die qualitativen Werberegelungen sollten an die Besonderheiten der digitalen Medien angepasst werden. Insbesondere sollte die Irreführung des Verbrauchers, z.B. durch Schleichwerbung, durch Transparenz und Erkennbarkeit von Werbeeinfügungen ausgeschlossen werden. So könne auch Productplacement unter bestimmten Vorrausetzungen und unter Wahrung der redaktionellen Unabhängigkeit zulässig sein.
Gleichzeitig sprach sich der VPRT für eine Abschaffung der Quoten für europäische Werke und unabhängige Produzenten aus. Produzenten sollten die Chancen neuer Technologien und Fördermöglichkeiten für sich nutzen.
Ausführliche Informationen zur Position des VPRT zur Revision der Fernsehrichtlinie finden Sie unter www.vprt.de unter Positionen/2005.
Für Rückfragen:
Pressesprecher Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH, Tel.: 030/39880-101, Email: schultz@schultz-kommunikation.de
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