VAUNET - Verband Privater Medien
Erklärung des VPRT zur aktuellen Verschlüsselungsdiskussion
Berlin (ots)
Zur aktuellen Diskussion um die Verschlüsselung der Programmsignale der privaten Programmveranstalter im Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT) sagte Verbandspräsident Jürgen Doetz heute in Berlin: "Wir müssen in diesem Punkt endlich zur Sachlichkeit zurückkehren! Die Grundverschlüsselung ist in der digitalen Welt unverzichtbare Voraussetzung zum Schutz des Signals vor unberechtigten Zugriffen. Gleichzeitig muss es privaten Wirtschaftsunternehmen erlaubt sein, sowohl die Voraussetzungen für Angebote zu schaffen, die adressierbare Endgeräte erfordern, als auch neue Geschäftsmodelle mit den Infrastrukturbetreibern zu vereinbaren, die den Wert der Inhalte berücksichtigen. Wer hier pauschal von 'Fee TV' oder 'Pay TV light' spricht, verliert sich im Populismus und spricht dem Nutzer die Option auf ein breiteres Angebot ab!"
Angesichts dessen erachte der VPRT die Entscheidung der betroffenen Veranstalter zur Unterzeichnung von Verträgen über eine Satellitenverschlüsselung als konsequenten Schritt im Zuge der Überlegungen, wie privatwirtschaftliche Programmanbieter den Herausforderungen der Digitalisierung begegnen. Die undifferenzierte Herangehensweise an das Thema habe aber zu zahlreichen Fehlinterpretationen in der Öffentlichkeit geführt, etwa wenn die Landesmedienanstalten als pauschale Verschlüsselungsgegner verstanden würden oder ihnen sogar eine nicht bestehende Rechtssetzungskompetenz zugeschrieben werde.
Den Hinweis der DLM, durch eine terrestrische Verschlüsselung und die angebliche Einrichtung einer "Mautstelle" werde den EU-Überlegungen zu einer Frequenzversteigerung Vorschub geleistet, weist der VPRT vehement zurück. Informationsfreiheit verbürge keinen Anspruch auf kostenlose Bereitstellung von Informationen, wie auch bei anderen Mediengattungen oder Verbreitungswegen zu sehen sei, da z. B. kostenpflichtigen Presseprodukten auch nicht die Privilegien aus Artikel 5 GG abgesprochen würden. "Der bevorrechtigte Zugang der Rundfunkprogramme zum Frequenzspektrum und deren besonderer Auftrag für die Meinungsvielfalt wird daher durch eine Verschlüsselung in keiner Weise in Frage gestellt", so Doetz abschließend.
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