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VPRT und AK Wetten zum Glücksspielstaatsvertrag Jetzt ist Brüssel am Zug
Bonn (ots)
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) und die Mitglieder des AK Wetten begrüßen die gestrige Entscheidung der Ministerpräsidenten, den neuen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland vor einer Ratifikation zunächst auf seine Vereinbarkeit mit europäischem Recht überprüfen zu lassen. Vor dem Hintergrund des derzeit laufenden Vertragsverletzungsverfahrens haben die Ministerpräsidenten erkannt, dass ohne eine positive Entscheidung aus Brüssel der mit der 15:1-Entscheidung zum Ausdruck gebrachte politische Wille der Ministerpräsidenten für ein staatliches Monopol rechtlich nicht haltbar ist. Es entspricht auch der demokratischen Übung, vor der Entscheidung über ein politisch und rechtlich umstrittenes Gesetz wie den Glücksspielstaatsvertrag die Länderparlamente inhaltlich zu befassen. Der VPRT und die Mitglieder des AK Wetten werden daher den intensiven Dialog mit den Länderparlamenten und der EU-Kommission suchen, um zu ermöglichen, dass auch weiterhin über die politisch sinnvolle Alternative eines dualen Wettmarktes mit staatlichen und privaten Wettanbietern diskutiert wird. Die Länder werden gut beraten sein, das Notifizierungsverfahren abzuwarten. Keinem Unternehmen in Deutschland ist damit gedient, Vorgaben eines europarechtswidrigen Staatsvertrages zu erfüllen. Um die notwendige Rechtsklarheit zu erhalten, empfehlen der VPRT und die Mitglieder des AK Wetten, die Entscheidung des EuGH in Sachen Glücksspiel- und Dienstleistungsfreiheit (Placanica) abzuwarten, da aller Voraussicht nach dieses Urteil richtungsweisend für die Neuordnung des Glücksspielmarktes in Europa sein wird.
Die von den Ministerpräsidenten durch Beschluss eingesetzte Arbeitsgruppe soll eine Analyse des Glücksspielwesens in und außerhalb der EU erarbeiten. Damit wird deutlich, dass der jetzige Entwurf technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen, insbesondere im globalisierten Internetmarkt, nicht gerecht wird.
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