BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Verleger begrüßen Umdenken bei der Kopierabgabe
Zweite Urheberrechtsnovelle verabschiedet
Unbekannte Nutzungsarten können übertragen werden
Berlin (ots)
Der Deutsche Bundestag hat heute das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft verabschiedet. Zu den im Vorfeld heftig umstrittenen Themen zählte unter anderem die so genannte "Kopierabgabe". Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßen, dass die bisher geplante Deckelung der Urheberrechtsabgaben bei Kopiergeräten und Speichermedien auf fünf Prozent des Gerätepreises wieder gestrichen wurde. Hierfür hatte sich ein breites Bündnis von Urhebern sowie den Verbänden der Zeitungs-, Zeitschriften- und Buchverlage gegen den mas-siven Widerstand der Geräteindustrie eingesetzt.
Abgeschafft wurde die Regelung, dass zukünftige Nutzungen, die bei Vertragsabschluss zwischen Verlag und Autor nicht bekannt waren, auch nicht erlaubt werden dürfen. So war zum Beispiel 1985 das Internet unbekannt. Die Autoren konnten damals dem Verlag daher überhaupt nicht gestatten, ihre Beiträge auch in diesem Medium anzubieten. Der Nacherwerb der Rechte scheiterte häufig, weil der Urheber nicht mehr zu ermitteln war. Die Justiziare von VDZ und BDZV bezeichneten die Gesetzesnovellierung in diesem Punkt daher als "echten Fortschritt". Mit dem neuen Gesetz werde es auch leichter, die Printarchive der Verlage zu digitalisieren. Ebenso wichtig sei, machten VDZ und BDZV deutlich, dass dank der Urheberrechtsnovelle der elektronische Dokumentenversand und die Terminal-Nutzung geschützter wissenschaftlicher Werke in Bibliotheken begrenzt werde. Die Förderung der Wissensgesellschaft gelinge nur, wenn den wissenschaftlichen Verlagen eine wirtschaftliche Grundlage bleibe.
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