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Rechtswissenschaftler: Geplantes Urhebervertragsgesetz verstößt gegen geltendes Recht

Berlin (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung von:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
   Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
   Börsenverein des Deutschen Buchhandels
   Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT)
   Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR)
   Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
   der Bundesrepublik Deutschland (ARD)
   Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
Der von der Bundesregierung vorgelegte und vom Bundestag bereits
in erster Lesung verabschiedete Entwurf für ein neues
Urhebervertragsgesetz verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen geltendes
Recht. Zu diesem Ergebnis kommen die Rechtswissenschaftler Professor
Dr. Georgios Gounalakis, Universität Marburg; Professor Dr. Meinhard
Heinze, Universität Bonn, und Professor Dr. Dieter Dörr, Universität
Mainz, in gutachterlichen Stellungnahmen, die heute in Berlin
vorgestellt wurden. Konkret verstößt der Gesetzentwurf gegen die
verfassungsrechtlich geschützte Vertragsfreiheit (Artikel 2 Abs. 1
GG) und gegen Artikel 9 GG. Außerdem steht er im Widerspruch zum
europäischen Wettbewerbsrecht.
Die Vorsitzende der juristischen Kommission ARD/ZDF und
Justiziarin des Westdeutschen Rundfunks, Eva-Maria Michel, forderte
stellvertretend für die Medienwirtschaft (Bundesverband Deutscher
Zeitungsverleger, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger,
Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Verband Privater Rundfunk und
Telekommunikation, Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk, ARD und
ZDF) die Bundesregierung nachhaltig auf, sich von dem im
Gesetzentwurf eingeschlagenen Weg endgültig zu verabschieden.
Frau Michel bekräftigte, dass Urheber für die Nutzung ihrer Werke
eine angemessene Vergütung erhalten müssen. Dazu seien aber nicht die
von der Bundesregierung vorgeschlagenen Neuregelungen erforderlich.
Insbesondere der Zwang auf einzelne Unternehmen zum Abschluss von
Vergütungsregeln werde abgelehnt.
Der Medienrechtler Professor Dr. Georgios Gounalakis
(Philipps-Universität, Marburg) hob hervor, dass der vorliegende
Gesetzentwurf den Vertragsparteien weitgehend das Recht nehme, die
Höhe der Vergütung für die Nutzung eines urheberrechtlichen Werks
individuell zu bestimmen. Damit werde die verfassungsrechtlich
garantierte Vertragsfreiheit der Parteien verletzt: Die
Abschlussfreiheit bei Verträgen werde durch den für den einzelnen
Werknutzer bestehenden Zwang tangiert, gemeinsame Vergütungsregeln
mit den Urheberverbänden zu vereinbaren. Die Inhaltsfreiheit sei
durch die geplante, permanente Korrekturmöglichkeit der vertraglich
vereinbarten Vergütung betroffen. Zudem werde von den Gerichten
Unmögliches erwartet: Es fehlten jegliche rechtlichen Maßstäbe, mit
denen jenseits von Angebot und Nachfrage der Anspruch auf
"angemessene Vergütung" per Gerichtsentscheid ausgefüllt werden
könnte. Die geplante Regelung führe deshalb zu erheblicher
Rechtsunsicherheit. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wird, weil die
vorgesehenen Beschränkungen der Vertragsfreiheit außer Verhältnis
stehen zum bezweckten Schutz der Urheber und Künstler. Gounalakis
machte außerdem deutlich, dass die geplante Regelung im
internationalen Vergleich beispiellos sei. Dies führe zu einer
erheblichen Benachteiligung der deutschen Medienwirtschaft.
Der Rechtswissenschaftler Professor Dr. Meinhard Heinze
(Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn) hob hervor, dass
der Gesetzentwurf eine Aushöhlung der verfassungsrechtlichen Garantie
und Gewährleistung des Artikels 9 Grundgesetz (Vereinigungsfreiheit)
darstelle, da der Gesetzgeber beabsichtige, den einzelnen Werknutzer
der Zwangsschlichtung zu unterwerfen. Die Freiheit der Koalitionen im
tariflichen Bereich dürfe nicht angetastet werden. Es stehe dem
Gesetzgeber nicht zu, das Ergebnis der freien Bestätigung der
Koalition zu bewerten. Der Staat müsse Entscheidungen der
Tarifvertragsparteien akzeptieren und könne sie nicht über den Umweg
des Urheberrechts korrigieren. Heinze machte auch klar, dass die
vorgeschlagene gesetzliche Regelung der "angemessenen" Vergütung weit
über das Arbeitsrecht (Gesetz über die Festsetzung von
Mindestarbeitsbedingungen) hinausgehe und im Konflikt zu den dahinter
stehenden verfassungsrechtlichen Wertungen stehe, die dem Schutz der
Tarifautonomie dienten.
Nach Auffassung des Rechtswissenschaftlers Professor Dr. Dieter
Dörr (Johannes Gutenberg-Universität, Mainz) verstößt der
Gesetzentwurf gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Mit einer
Umsetzung des Entwurfs würden die Voraussetzungen geschaffen, das
europäische Kartellverbot durch Urhebervereinigungen,
Werknutzervereinigungen und die einzelnen Werknutzer zu verletzen.
Zwar sei es legitim, die Stellung von Urhebern und Künstlern zu
stärken, doch dürfe dies nicht mit einer Wettbewerbsbeschränkung
einhergehen. Der Schutz des Wettbewerbs sei eine der zentralen
Aufgaben der Europäischen Gemeinschaft, das Kartellverbot richte sich
gegen jede kollektive Einflussnahme auf die Preisbildungsfreiheit der
Unternehmen. Der im Gesetzentwurf artikulierte Anspruch auf
"angemessene Vergütung" in Verbindung mit den zwangsweise
durchsetzbaren Vergütungsregeln beeinträchtige den Wettbewerb im
gemeinsamen Markt.
Hans-Joachim Fuhrmann 
Telefon: 0228/81004-32; Fax: 0228/81004-34; 
E-Mail:  fuhrmann@bdzv.de
und
Anja Pasquay 
Telefon: 0228/81004-23; Fax: 0228/81004-34; 
E-Mail:  pasquay@bdzv.de

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