BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
50 Jahre BDZV: Zeitungen gehen mit Innovationskraft in die Zukunft
Lob und Kritik für Bundesregierung
EU-Werbeverbote: Menschenbild vom unmündigen Bürger
Verleger warnen vor Bildungsnotstand
Bonn (ots)
Mit einer breit angelegten Anzeigenkampagne werben die deutschen Zeitungen für Ausbildungsplätze in allen Branchen. Mit dieser Initiative wollten die Verlage einen zusätzlichen Beitrag leisten, dass der Ausbildungspakt mit Leben erfüllt werde, sagte der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, heute in Bonn vor mehr als 600 Vertretern der Medienwirtschaft sowie aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft bei der Eröffnung des Zeitungskongresses, der ganz im Zeichen des 50-jährigen Jubiläums des Spitzenverbandes der Tages- und Wochenpresse steht. In Anwesenheit von Bundeskanzler Gerhard Schröder, der die Festrede hielt, sowie Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Peer Steinbrück und der Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann würdigte Heinen ausdrücklich die Reformpolitik der Bundesregierung. Vor allem in der Debatte um "Hartz IV" zeige der Kanzler Standfestigkeit.
Lobende Worte von Seiten des BDZV-Präsidenten an die Adresse der Bundesregierung gab es auch zum Thema "Großer Lauschangriff". Die Zeitungsverleger seien froh, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die ursprünglichen Pläne der Bundesjustizministerin korrigiert worden seien. Das vertrauliche Gespräch zwischen Informant und Journalist dürfe nie Gegenstand einer Abhöraktion sein. Die Zeitungsverleger unterstützten die Politik der Bundesregierung, das organisierte Verbrechen zu bekämpfen und auch Terroranschläge zu verhindern. Allerdings dürfe dies nicht zu Lasten der Pressefreiheit gehen. Ausdrücklich wies Heinen darauf hin, dass viele Verbrechen mit Hilfe der Presse aufgeklärt werden.
Der Präsident des BDZV erneuerte die Kritik der Zeitungsverleger am so genannten Caroline-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung keine Beschwerde gegen den Richterspruch eingelegt habe, zumal der Persönlichkeitsschutz in Deutschland durch die Verfassung, durch eine konsequente Rechtsprechung und die freiwillige Selbstkontrolle des Deutschen Presserates gewährleistet sei. Zwar bedeute das Straßburger Urteil nicht das Ende der Pressefreiheit, doch es ermutige zur Zensur. Heinen wörtlich: "Wenn über Fehlverhalten von Personen der Zeitgeschichte - prominente Schauspieler, Sportler, Künstler und auch Repräsentanten der Wirtschaft - nicht mehr umfassend und schonungslos berichtet werden darf, wird letztlich die Wächterfunktion der Presse ad absurdum geführt."
Scharfe Kritik übte der BDZV-Präsident auch an Eingriffen von Seiten der EU-Institutionen in die Werbung. Unter dem Vorwand von Verbraucherschutz würden Werbeverbote und -restriktionen etabliert, denen ein Menschenbild vom unmündigen Bürger zugrunde liege. "Werbeverbote sind ein Eingriff in die Pressfreiheit und zugleich auch eine ökonomische Gefahr. Wer den Medien die Werbung entzieht, spielt mit ihrer Existenzgrundlage", so Heinen.
Zur Novellierung des Pressekartellrechts machte der BDZV-Präsident deutlich, dass die seit fast 30 Jahren geltenden Regelungen zur Pressefusionskontrolle den veränderten Verhältnissen im Markt angepasst werden müssten. Heinen verwies auf den Strukturwandel im Mediengefüge, der vor allem durch das Internet eine ganz neue Dimension erreicht habe. Dazu komme die seit vier Jahren anhaltend schwache Konjunktur und deren Folgen im Anzeigen- und auch im Lesermarkt. Bei der Liberalisierung der Pressefusionskontrolle gebe es keinen Königsweg zur Lösung der vielfältigen Probleme. Zur Stärkung der wirtschaftlichen Basis und damit zur Sicherung publizistischer Standards eigneten sich vor allem Kooperationen bis hin zur Gründung von Gemeinschaftsunternehmen für bestimmte Verlagsaufgaben. Dabei dürfe die Verantwortung der Verlage für ihre jeweiligen Redaktionen nicht angetastet werden. "Je liberaler die Bedingungen für Kooperationen ausfallen, umso weniger wird es notwendig sein, überhaupt an Fusionen zu denken", so Heinen. Allerdings müssten auch Fusionen ermöglicht werden, wenn es damit gelänge, einen ansonsten gefährdeten Zeitungstitel zu erhalten. Heinen bekräftigte, dass die Zeitungsverleger sich gegen alle Versuche zur Wehr setzen würden, die eine Liberalisierung der Pressefusionskontrolle damit verknüpfen wollten, die verlegerische von der publizistischen Verantwortung zu trennen und die Presse einer Kontrolle durch externe Dritte auszusetzen.
Den deutschen Zeitungen bescheinigte Heinen Innovationskraft. Die Verlage hätten neue Wege beschritten, Menschen für das Kulturprodukt Zeitung zu begeistern. Noch nie zuvor hätten sich die Verlage so sehr um den Lesernachwuchs bemüht. Dazu gehörten auch die Experimente mit Zeitungen im Tabloid-Format. Allerdings werde es angesichts eines weiter rückläufigen allgemeinen Leseinteresses unter Jugendlichen nicht einfacher, junge Menschen für die Zeitung zu begeistern. Die Pisa-Studie habe belegt, dass ein hoher Prozentsatz der 15-Jährigen nicht einmal mehr in der Lage sei, einen einfachen Text zu lesen. Viele Schulabgänger hätten nicht die Voraussetzung, eine Ausbildung oder einen Studienplatz überhaupt anzutreten. Hier seien allen voran Schulen und Bildungspolitik gefordert, dieser Entwicklung entgegenzuwirken.
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