Alle Storys
Folgen
Keine Story von Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH mehr verpassen.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH

Etwa jeder dritte Steuerbescheid weiter fehlerhaft: Was Sie dagegen tun können!

Neustadt a. d. W. (ots)

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:

Laut Bundesfinanzministerium gingen in 2009 rund 5,3 Millionen Einsprüche bei den Finanzämtern ein. Statistisch gesehen ist damit rund jeder dritte Steuerbescheid unrichtig!

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) rät, sich gegen durch falsche Rechtsanwendung, Formverstöße oder Flüchtigkeitsfehler bzw. unrichtige Steuerbescheide zu wehren und schriftlich per Post beim Finanzamt dagegen Einspruch einzulegen. Doch Achtung: Der Einspruch muss innerhalb eines Monats beim zuständigen Finanzamt schriftlich eingehen.

Die Chancen, die Bescheidänderung durch das Finanzamt zu erhalten, sind dabei gar nicht so schlecht: Denn 2/3 der beanstandeten Steuerbescheide änderten 2009 die Ämter zu Gunsten der Steuerbürger.

Ein Einspruch ist in den Punkten nicht erforderlich, zu denen der Steuerbescheid einen Vorläufigkeitsvermerk enthält. So hält das Finanzamt den Bescheid dann von sich aus offen, wenn besonders wichtige stritte Regeln, wie z.B. beim Solidaritätszuschlag, dem Arbeitszimmer, der Abzugshöhe bei den Kinderbetreuungskosten etc. auf dem Prüfstand der Gerichte stehen. Derzeit sind insgesamt 12 verschiedene Punkte strittig, zu denen Steuerbescheide einen Vorläufigkeitsvermerk erhalten.

Wer sich beim Erhalt seines Steuerbescheides unsicher ist, sollte zur Prüfung dessen einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater aufsuchen, rät Jörg Strötzel, Vorsitzender des Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. Eine Überprüfung der Steuererklärung einschließlich des Steuerbescheides dahingehend, ob tatsächlich alle möglichen Steuervorteile angesetzt wurden, führt oft dazu, dass nachträglich noch weitere Steuervergünstigungen im Einspruchsverfahren beantragt werden können. Der Gang zum Spezialisten kann daher lohnend sein.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut fast 500.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert - erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden.

Dieser Pressetext steht auch im Internet unter "http://www.vlh.de/cms/news/print_news.php?stID=297" zum Download bereit.

Ansprechpartner:
Bernhard Lauscher, Steuerberater, 
Pressesprecher der VLH 
Tel.:     06321 / 4901-0 
Fax:      06321 / 4901-49 
Email:     presse@vlh.de 
Web:   www.vlh.de / Presse

Kontakt:

Jörg Strötzel
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Telefon + 49 (0) 6321/49010
E-Mail: vlh@vlh.de
Internet: www.vlh.de

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Weitere Storys: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
  • 18.06.2010 – 16:05

    Dienstwagenbesteuerung optimal nutzen

    Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Bei der Nutzung von Dienstwagen durch Arbeitnehmer wird sowohl für Privat- als auch Arbeitswegfahrten der so genannten geldwerte Vorteil als Lohnbestandteil ermittelt, welcher lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Wer dafür die Regeln kennt, kann bei geschicktem Ausnutzen der Wahlrechte dazu Steuern sparen. ...

  • 15.06.2010 – 11:35

    Neue Steuerregeln beim Verkauf von Pkw an Mitarbeiter ab 2009!

    Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Hatte der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 17.06.2009, Aktenzeichen VI R 18/07 bei der Ermittlung des lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteils beim Pkw-Verkauf entschieden, hat nun das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 18.12.2009, Aktenzeichnen IV C 5 - S 2334/09/10006 diese neuen ...