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Pendeln und Geld sparen - Die Steuererklärung macht`s möglich

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W. (ots)

Anmoderationsvorschlag:

Millionen machen sich jeden Morgen auf den Weg zur Arbeit - im Auto, mit Bus oder Bahn. Mal abgesehen vom Stress und der Zeit, die dabei verloren geht, ist das Pendeln auch eine finanzielle Belastung. Die kann man allerdings teilweise wieder ausgleichen - und zwar über die Steuererklärung. Oliver Heinze erklärt, wie's funktioniert.

Sprecher: Wer zur Arbeit geht oder fährt, ist ein Pendler und kann die Kosten ab dem ersten Kilometer von der Steuer absetzen. Gerechnet wird so: Arbeitstage mal die Kilometer einer täglichen Fahrt zur Arbeit mal 30 Cent. Ist der Weg zum Job kürzer als 16 Kilometer pro Strecke, können Sie sich die Mühe mit der Rechnerei sparen. Warum, erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz: VLH.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 0:21 Min.): "Das Finanzamt erkennt jedem Arbeitnehmer pauschal 1.000 Euro für berufliche Ausgaben an. Dafür müssen Sie keine Belege sammeln und nirgendwo in der Steuererklärung ein Kreuz machen, das passiert automatisch. Aber wenn Sie 16 Kilometer und mehr zur Arbeit fahren, lohnt sich für Sie die Pendlerpauschale. Denn allein mit den Fahrtkosten liegen Sie dann bei über 1.000 Euro für berufliche Ausgaben im Jahr."

Sprecher: Zu den Fahrtkosten kommen dann eventuell noch weitere berufliche Ausgaben, etwa für Fachbücher oder Weiterbildungen. Die Kosten für eine Bahncard können Sie übrigens auch absetzen, aber nur, wenn sie sich für Sie lohnt.

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 0:17 Min.): "Damit ist gemeint, dass Sie bei den Tickets mehr Geld sparen, als die Bahncard selbst kostet. Ist das der Fall, kann jeder, der die Bahncard beruflich nutzt, die Ausgaben dafür absetzen. Allerdings gibt es eine Einschränkung für alle, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln pendeln: Man kann nicht mehr als 4.500 Euro pro Jahr absetzen."

Sprecher: Bei den Arbeitstagen geben viele pauschal 220 Tage an. Besteht aber der Verdacht, dass Sie zu viele Arbeitstage angegeben haben, kann das Finanzamt eine schriftliche Bestätigung durch Ihren Arbeitgeber anfordern. Bei zu wenig Tagen hören Sie nichts von der Behörde.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 0:08 Min.): "Und Sie zahlen mehr Steuern, als Sie müssten. Wie viele Arbeitstage bei Ihnen zusammenkommen, zeigt Ihnen unser Arbeitstagerechner auf unserer VLH-Internetseite."

Sprecher: Die VLH ist ein Lohnsteuerhilfeverein und berät Arbeitnehmer und Rentner in Sachen Einkommenssteuererklärung.

O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 0:12 Min.): "Wir von der VLH sind mit rund 3.000 Beratungsstellen und mehr als 850.000 Mitgliedern der größte Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Über 1.000 Euro erhalten unsere Mitglieder durchschnittlich vom Staat zurück."

Abmoderationsvorschlag:

Holen Sie sich ein bisschen vom täglichen Pendelstress vom Staat zurück, nämlich mit Hilfe der Steuererklärung. Mehr Infos zum Thema Steuererklärung finden Sie im Internet unter www.vlh.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN: 
  
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an  ots.audio@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Christina Georgiadis
presse@vlh.de
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt
Telefon 06321 49010
Telefax 06321 490149
www.vlh.de

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