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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Medikamente mit Johanniskraut ab April teilweise rezeptpflichtig

Berlin (ots)

Ab dem 1. April 2009 werden Medikamente gegen
Depressionen, die Johanniskraut-Extrakte enthalten, teilweise 
rezeptpflichtig. Das betrifft aber nur Präparate gegen mittelschwere 
Depressionen. Johanniskraut-Präparate mit anderen Anwendungsgebieten,
etwa gegen leichte depressive Verstimmungen, bekommen Patienten 
weiterhin ohne Rezept in der Apotheke. Ob ein Präparat 
verschreibungspflichtig wird, hängt vom Anwendungsgebiet, aber nicht 
von der Einzeldosis oder der Packungsgröße ab. Darüber informiert die
Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Der Hintergrund
für diese Änderung sind grundsätzliche Überlegungen, dass 
Depressionen ärztlich diagnostiziert und behandelt werden sollten.
"Der Apotheker wird beim Verdacht auf eine nicht diagnostizierte 
Depression den Patienten auch in Zukunft an einen Arzt verweisen", so
Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK. Die antidepressive 
Wirkung von Johanniskraut-Extrakten setzt verzögert und nur bei 
regelmäßiger Anwendung ein. Pro Tag sollten 600 bis 900 Milligramm 
eines standardisierten Extraktes eingenommen werden. Schulz: "In 
Drogerien und Supermärkten gibt es freiverkäufliche 
Johanniskraut-Präparate, die nur sehr geringe Mengen Wirkstoff 
enthalten. Ich rate von einer Einnahme dieser 
nicht-apothekenpflichtigen Johanniskraut-Präparate ab, da sie 
erheblich unterdosiert sind."
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch 
unter www.abda.de

Pressekontakt:

Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin
Tel. 030-40004 -134, Fax -133
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
www.abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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