ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Kinderhaut braucht Rezepturarzneimittel
Berlin (ots)
Für jedes dritte Kind hat eine Apotheke schon einmal eine Rezeptur hergestellt. Etwa 80 Prozent dieser individuellen Anfertigungen sind Salben oder Cremes. Die Haut von Kindern unterschiedet sich deutlich von der eines Erwachsenen. Bei großflächiger Anwendung oder bei der Anwendung im Windelbereich kann es zu einer unerwünschten Aufnahme eines Wirkstoffs in den Körper kommen. Relevant ist dies zum Beispiel bei Cremes mit Kortison. Werden wirkstoffhaltige Cremes im Windelbereich angewendet, können grundsätzlich leicht Hautirritationen auftreten. Rezepturarzneimittel mit reizarmen Salbengrundlagen sind auch für Kinder mit einer gestörten Hautbarriere geeignet. Im Jahr 2009 stellten Apotheken insgesamt etwa 16 Millionen Rezepturen her. Eine von zehn Rezepturen wurde von einem Kinderarzt verordnet. Die Verordnungen anderer Arztgruppen für Kinder wurden nicht erfasst.
Das Neue Rezeptur Formularium (NRF) bietet Apothekern Standardvorschriften für individuelle Rezepturen an. "Rezepturen sind heute ein integraler Bestandteil der Arzneimittelversorgung von Kindern. Wir überarbeiten die Vorschriften für Kinderarzneimittel kontinuierlich und berücksichtigen aktuelle Forschungsergebnisse. Zudem erarbeiten wir immer mehr pädiatrische Rezepturen", so Dr. Andreas Kiefer, Vorsitzender der NRF-Kommission. Um die Qualität der Rezepturen weiter zu verbessern, arbeiten Hautärzte und Apotheker eng zusammen. Der Arzt bestimmt den Wirkstoff und die Dosierung. Arzt und Apotheker wählen gemeinsam die Hilfsstoffe aus, damit die Rezeptur die medizinischen und technologischen Ansprüche erfüllt. Der Apotheker stellt dann die Rezeptur her. Viele Apothekerkammern bieten seit 2008 entsprechende interdisziplinäre Qualitätszirkel an.
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