ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Zuzahlungsbefreiungen für 2010 laufen aus
Versicherte können sich bei Kassen über Bescheinigungen für 2011 informieren
Berlin (ots)
Gesetzlich versicherte Patienten sollten sich rechtzeitig bei ihren Krankenkassen über Zuzahlungsbefreiungen für 2011 erkundigen. Bestehende Zuzahlungsbefreiungen laufen mit Ende des Kalenderjahres 2010 aus. Darauf macht die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände aufmerksam. Ansonsten sind die Apotheken gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen im Auftrag der Krankenkassen einzusammeln und an sie weiterzuleiten - allein im Jahr 2009 waren es 1,7 Mrd. Euro.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind zuzahlungsbefreit. Volljährige Versicherte müssen bei vielen Leistungen zuzahlen. Dabei belaufen sich die Zuzahlungen auf zehn Prozent des Preises des Arzneimittels, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro. Es sind jedoch nie mehr als die jeweiligen Kosten zu entrichten.
Nur bei Vorlage eines Befreiungsbescheids oder einem ärztlichen Vermerk auf dem Rezept muss in der Apotheke keine gesetzliche Zuzahlung geleistet werden. Ansonsten sind die Apotheken darauf vorbereitet, jederzeit entsprechende Quittungen über geleistete Arzneimittelzuzahlungen auszustellen oder in ein Sammelheft einzutragen.
Nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens (ein Prozent bei chronisch kranken Menschen) können sich Versicherte befreien lassen. Insgesamt sind 6,8 Millionen Patienten in Deutschland befreit: 6,4 Millionen chronisch kranke Menschen und 0,4 Millionen Patienten, die die Belastungsgrenze von 2 Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens überschritten haben (Stand: 2008).
Die persönliche Belastungsgrenze lässt sich mithilfe des Zuzahlungsbefreiungsrechners auf www.aponet.de ermitteln. Sobald die Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht ist, kann man sich einen Befreiungsbescheid ausstellen lassen. Erfahrungsgemäß bieten einzelne Krankenkassen ihren Versicherten schon zum Jahresende einen Antrag für das Folgejahr an: Dafür infrage kommende Patienten zahlen die errechnete Belastungsgrenze dann als Vorauszahlung.
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