ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Innovativer Vertrag zwischen Apothekern und Krankenversicherung entlastet Patienten
Berlin (ots)
Ein innovativer Vertrag zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und Allianz Private Krankenversicherung (APKV) soll deren Versicherte von der Bürokratie rund um die Bezahlung von notwendigen, teuren Arzneimitteln entlasten. Nach einem erfolgreichen Modellprojekt in Bayern kann die Direktabrechnung zwischen Apotheke und Krankenversicherung nun auch bundesweit erfolgen, sofern sich der Versicherte damit einverstanden erklärt. Dieser neue Service hilft oft schwerkranken Patienten, die hochpreisige Arzneimittel auf Privatrezept verordnet bekommen.
"Wir freuen uns, eine innovative Kooperation mit der Allianz PKV von einem Modellprojekt in Bayern in einen bundesweiten Vertrag überführt zu haben", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Patienten in schwierigen Lebenssituationen erhalten direkt in der Apotheke vor Ort die Entlastung und Unterstützung, die sie brauchen. Als Apotheker wollen wir noch mehr zukunftsweisende und patientenorientierte Projekte und Kooperationen anstreben, auch wenn es manchmal nur wenige Menschen betrifft."
In der Modellregion Bayern hat sich die Direktabrechnung zwischen DAV und APKV seit dem 1. April 2011 bewährt: Dort waren mehr als 300 Apotheken dem Vertrag beigetreten. Mehr als 200 Abrechnungen zwischen Apotheken und APKV wurden durchgeführt. Während des Modellprojekts hatten sich mehr als 70 Prozent der teilnehmenden Apotheken dafür ausgesprochen, den Vertrag mit seinen Vorteilen für die Patienten fortzuführen.
Normalerweise muss ein privat versicherter Patient die volle Summe für ärztlich verordnete Arzneimittel in der Apotheke bezahlen - in bar, per Karte oder Rechnung. Nach Einreichen der Quittung bei seiner Krankenversicherung bekommt er später Geld zurück. Bei sehr teuren Medikamenten für oft schwerkranke Patienten kann diese Vorkasse jedoch zu Problemen führen. Laut Vertrag zwischen DAV und APKV kann die Direktabrechnung in einer teilnehmenden Apotheke - mit Zustimmung von Patient und APKV - für Rezeptsummen ab 750 Euro beantragt und ausgeführt werden.
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