ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Verbraucherrecht gilt auch für ausländische Versandapotheken
Berlin (ots)
Deutsches Verbraucherrecht gilt auch für ausländische Versandapotheken. Mit seiner heutigen Zustimmung macht der Bundesrat den Weg frei für das Inkrafttreten des Zweiten Arzneimittelrechtsänderungsgesetzes, das bereits vom Bundestag verabschiedet wurde. Die Patienten können sich einmal mehr darauf verlassen, dass überall dieselben Preise für rezeptpflichtige Medikamente gelten - und somit auch dieselben gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von 5 bis 10 Euro, die an die Krankenkassen gehen. Ende August hatten Deutschlands oberste Richter in Karlsruhe bereits in einem Verfahren die deutsche Arzneimittelpreisverordnung bestätigt.
"Wenn der Gesetzgeber und die Richter sich so einig sind wie bei diesem Aspekt des Verbraucherrechts, dann sind das gute Nachrichten für alle Patienten", sagt Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. "Das schafft die Verlässlichkeit für einen fairen Wettbewerb zwischen allen Apotheken, der über Leistung, Kompetenz und Service stattfinden muss."
2011 haben die Krankenkassen 1,833 Mrd. Euro an Zuzahlungen für Medikamente von ihren Versicherten eingezogen (2010: 1,767 Mrd. Euro) - im Durchschnitt 2,50 Euro pro Packung (2010: 2,40 Euro). Sie können ihre Versicherten jedoch problemlos davon befreien: Bei Überschreiten des Jahresbruttoeinkommens von 2 Prozent (chronisch Kranke: 1 Prozent) sollte man eine Befreiung beantragen. Kinder und Jugendliche sind bis zu ihrem 18. Geburtstag grundsätzlich befreit. Auch können alle Kassen für viele Arzneimittel eine sog. Zuzahlungsbefreiungsgrenze festlegen, so dass die Versicherten dann nicht mehr zuzahlen müssen. Und jede einzelne Kasse kann für ihre eigenen Rabattarzneimittel ebenfalls die Zuzahlung halbieren oder komplett streichen.
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