ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
ABDA-Präsident: "Notdienstpauschale ist überfällig"
Berlin (ots)
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) muss die für den 1. Januar 2013 angekündigte Notdienstpauschale für die Apotheken unverzüglich einführen. Das fordert der Geschäftsführende Vorstand der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Zunächst solle das Ministerium Transparenz herstellen, welche Hindernisse und Bedenken noch bei der Umsetzung einer pauschalen Vergütung pro Notdienst bestünden. Die ABDA erwartet nun eine konkrete Umsetzung bis Ende Februar. Anderenfalls sollen Millionen Patienten auf einem bundesweiten Aktionstag am 28. Februar in und vor den Apotheken über die nächtlichen, sonn- und feiertäglichen Gemeinwohlleistungen informiert werden, die bislang trotz Unterfinanzierung erbracht werden.
"Dass die Mühlen der Bürokratie so langsam mahlen, ist nicht hinnehmbar", sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. "Die Einführung der Notdienstpauschale ist überfällig und muss nun endlich - wie versprochen - praktisch umgesetzt werden. Der Notdienst der Apotheken zu Weihnachten und Neujahr ließ sich ja auch nicht verschieben. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und alle geforderten Fakten geliefert. Jetzt ist es Zeit zu handeln." Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, ergänzt: "Gerade in den Bundesländern ist erkannt worden, wie wichtig diese strukturerhaltende Maßnahme im Sinne einer qualitativ hochwertigen, flächendeckenden Arzneimittelversorgung der Bevölkerung ist. Die Kolleginnen und Kollegen erwarten nun mit Recht konkrete Ergebnisse."
Zum Hintergrund: Die Gesundheitspolitiker der Regierungskoalition hatten im Herbst 2012 beschlossen, zusätzliche 120 Millionen Euro pro Jahr für die Apothekennotdienste zu Verfügung zu stellen. Die 21.000 Apotheken leisten pro Jahr rund 500.000 Nacht- und Notdienste. Bislang darf jede Apotheke 2,50 Euro pro Patient als Notdienstgebühr erheben; damit lässt sich jedoch auch in Summe kein Gehalt eines Apothekers für 8 oder 12 Stunden finanzieren. Die Pauschale pro Notdienst kommt vor allem Apotheken im ländlichen Raum zugute, die häufiger dienstbereit sein müssen. Beispiel Bayern: Eine Apotheke in München leistet 14 Notdienste pro Jahr, im ländlicheren Eichstätt dagegen 73 Notdienste.
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