Alle Storys
Folgen
Keine Story von ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände mehr verpassen.

ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Doc-Morris-Urteil: Apotheker erwägen Rechtsmittel

Berlin (ots)

Erwartungsgemäß untersagte das Landgericht
Frankfurt am Main in seiner heutigen Entscheidung den Versandhandel
mit in Deutschland nicht zugelassenen Arzneimitteln. Der Deutsche
Apothekerverband (DAV) lehnt allerdings die weitergehende Auffassung
des Gerichts ab, der Versandhandel aus den Niederlanden sei im
Übrigen rechtlich unbedenklich. Entgegen aller politischen
Beteuerungen bei der Einführung des grenzüberschreitenden
Versandhandels mit Arzneimitteln stehe dessen Sicherheit offenbar
doch auf wackeligen Füßen, so die Einschätzung von Gerhard Reichert,
stellvertretender Vorsitzender des DAV.
Es habe dem Gericht wohl genügt, dass die Bundesregierung den
Niederlanden in einer sogenannten Länderliste attestiert habe, über
vergleichbare Sicherheitsstandards für den Versandhandel mit
Arzneimitteln zu verfügen. "Dies erstaunt, wenn man zur Kenntnis
nimmt, dass in den Niederlanden keinerlei gesetzliche Regelungen
hierzu existieren. Wir werden die Gründe des Gerichts genau
analysieren und über Rechtsmittel entscheiden. Schon im Interesse der
Patienten muss der Rechtsstreit klären, ob Versandhandel aus den
Niederlanden nach dem Motto "Zu Gast bei Freunden" wirklich
akzeptiert werden muss", sagte Reichert.
Zum Hintergrund: Im Juni 2000 hatte der niederländische Versender
den damals in Deutschland verbotenen Versandhandel mit Arzneimitteln
an deutsche Patienten aufgenommen. Eine vom Landgericht Frankfurt
erlassene und vom Oberlandesgericht bestätigte einstweilige Verfügung
gegen das Unternehmen und zwei daraus resultierende
Ordnungsgeldbeschlüsse konnten in den Niederlanden nicht erfolgreich
vollstreckt werden. Im folgenden Hauptsacheverfahren rief das
Landgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an, der am 11.
Dezember 2003 zwar entschied, dass europäisches Recht es erlaube, für
verschreibungspflichtige Arzneimittel den Versandhandel zu verbieten.
Der Bundestag hatte zuvor aber schon, ohne die Entscheidung des EuGH
abzuwarten, das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen
Krankenversicherung verabschiedet, das ab 1. Januar 2004 den
Versandhandel ausnahmslos für alle Arzneimittel erlaubt. Ohne die
danach immerhin erforderliche Versanderlaubnis oder vergleichbare
Sicherheitsstandards für den Versandhandel mit Arzneimitteln in den
Niederlanden, setzte der holländische Versender sein Geschäft mit
deutschen Patienten fort. Am 16. Juni 2005 veröffentlichte das
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung eine Liste der
Länder mit vorgeblich vergleichbaren Sicherheitsstandards, in der die
Niederlande geführt werden. "Diese Liste hält das Landgericht
Frankfurt nun offensichtlich für verbindlich, obgleich sie heute noch
so fragwürdig ist, wie zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung", so
Reichert.

Pressekontakt:

Annette Rogalla
Pressesprecherin
Tel.: 030 40004-131
Fax: 030 40004-133
E-Mail: pressestelle@abda.de
www.abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Weitere Storys: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände