Kölnische Rundschau: Kölnische Rundschau Kommentar zu 60 Jahre Grundgesetz
Köln (ots)
In fester Verfassung
JOST SPRINGENSGUTH zum Jubiläum des Grundgesetzes
In geschichtlichen Dimensionen bemessen sind 60 Jahre ein Atemzug. Historiker gehen in Jahrhunderte, wenn sie große Abschnitte der Entwicklung territorialer und staatlicher Strukturen einordnen. Ist es also möglich, 60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes dieses Basis-Regelwerk für unseren Staat sicher zu bewerten? Vom Namen her ist es ein Provisorium geblieben. Wäre es für die demokratische Ewigkeit, so sollte es doch Verfassung heißen. So kann man nur zu diesem Zeitpunkt innehalten und fragen: In welcher Verfassung befindet sich unser Grundgesetz zu einem Zeitpunkt, der im übertragenen Sinn ins beginnende Rentenalter eines Menschen fällt.
Nein, alt geworden ist die verfassungsrechtliche Antwort auf die Instabilität der Weimarer Verfassung nicht. Als am 23. Mai 1949 unser Grundgesetz in Kraft trat, stand fest: Nach den Wirren der Zeit zwischen zwei Weltkriegen, der Nazidiktatur und dem Zusammenbruch bekam Deutschland ein stabiles Fundament für den staatlichen Wiederaufbau - allerdings mit der Einschränkung der Gültigkeit nur für einen Teil des Landes. Es war die vorläufige Verfassung für Westdeutschland mit dem Ziel der Wiedervereinigung.
In dieses Jahr 2009 fällt gleichzeitig die Erinnerung daran. Nach dem Fall der Mauer vor 20 Jahren erlangte das Grundgesetz im Einigungsprozess seine Gültigkeit für Gesamtdeutschland in den nach dem Krieg gezogenen Grenzen. Entscheidend dafür, dass nach der Wende keine neue Verfassung entwickelt wurde, waren die guten Erfahrungen. Das Grundgesetz wurde auf die neuen Bundesländer übertragen. In der alten Bundesrepublik Deutschland funktionierten die Grundrechte, gab es eine starke verfassungsrechtliche Legitimation für eine stabile Demokratie und weiter die Sicherheit, die die vier Mütter und die 61 Väter des Grundgesetzes gewahrt wissen wollten: der neue Staat sollte konstitutionell gefestigt, gegen jede Zentralmacht oder gar Diktatur föderal abgesichert, die Demokratie wehrhaft sein und die Menschen unter dem Schutz von Grundrechten stehen. Alles hat sich bewährt.
Natürlich hat es große Debatten gegeben, als es um die Wiederbewaffnung und die Einführung der Wehrpflicht ging; dann um die Notstandsgesetze oder um die Ostpolitik. Die erbitterten Auseinandersetzungen haben zur Festigung der Verfassung beigetragen, in der sich unsere Demokratie befindet. Das wird so weiter gehen, wenn etwa das Bundesverfassungsgericht in seiner starken Rolle in den Prozess der Europäischen Entwicklung hineingrätschen sollte. Auch das gehört zu den Prinzipien des Grundgesetzes: Für die Deutschen ist die Annahme der Europäischen Verfassung nach dem Vertrag von Lissabon keine Sache einer Volksabstimmung, sondern wird das Ergebnis eines Prozesses in Karlsruhe sein. Das verfassungsrechtliche Korrektiv der Politik gibt der Festigkeit der deutschen Demokratie eine besondere Prägung.
Zu den aktuellen politischen Diskussionen gehört gerade in diesem Jubiläumsjahr von Verfassung und Einheit die Frage, ob man nicht doch einen neuen Verfassungsprozess einleiten sollte, um besonders den Befindlichkeiten in den neuen Bundesländern entgegen zu kommen. Solche Überlegungen sind mehr emotional geprägt als von staatsrechtlicher Vernunft getragen. Davon sollte man sich gerade in Verfassungsdebatten frei machen, so sehr sich auch der "angeschlossene Teil" der Deutschen zurückgesetzt fühlt. Dabei liegt die Schuld an den Verhältnissen nicht bei den Menschen, sondern wir haben es mit den Folgen eines untauglichen Systems der DDR zu tun.
Die größte Frage für die Zukunft des Grundgesetzes wird nicht die nach einer Neuformatierung als Verfassung sein, sondern: wie resistent wird sie im weiteren Prozess der europäischen Integration und der Globalisierung sein.
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