Kölnische Rundschau: Kölnische Rundschau Kommentar zu Schweizer Steuersündern
Köln (ots)
<$3>Zugreifen <$4>CLAUDIA LEPPING, Berlin, zur Steuersünderliste <$0><$19>W<$0>as sind schon 2,5 Millionen Euro für den Kauf einer Steuersünderdatei, wenn der Staat auf diesem Weg Informationen erhält, die ihm das Vielfache dieser Summe wieder einbringen? Nein, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble muss nicht ausgerechnet bei der Fahndung nach Steuersündern und finanz-kriminellen Wiederholungstätern moralische Skrupel entdecken.
Es ist nicht unlauter, wenn er die ihm angebotene CD mit eventuell geklauten Steuersünder-Daten ankauft, auf denen die Täter und Drahtzieher des millionenschweren Betrugs dokumentiert sind - vorausgesetzt, rechtsstaatlich bestehen keine Bedenken und Schäuble hat sich der Echtheit der "heißen Ware" versichert. Natürlich wäre es redlicher, jener Informant würde sich gänzlich uneigennützig an Ermittlungsbehörden oder Finanzministerien wenden und kein Geld für sein Wissen verlangen. Ein solches Ansinnen scheint allerdings leider in heutiger Zeit weltfremd zu sein. CDU- und FDP-Politiker unterstellen Schäuble auffallend vorschnell, den Pakt mit dem Teufel einzugehen. Das mag der erlaubte, aber durchsichtige Versuch sein, umworbene Wählerklientel aus der Wirtschafts- und Finanzbranche zu schützen.
Schäuble jedoch sollte den fiskalischen Nutzen über solch parteitaktisches Kalkül stellen und die Steuersünderdatei erwerben. Er würde ein hohes Gut (die Steuergerechtigkeit) auf Kosten eines geringeren Interesses (kein Handel mit mutmaßlichen Dieben) mit überschaubarem Schaden retten.
<$19>D<$0>er Minister hätte jedenfalls Moral und Gerechtigkeitssinn der einfachen Steuerzahler auf seiner Seite. Kriminell sind schließlich jene hochvermögenden Leute, die auf Kosten der Allgemeinheit Millionen Euro unversteuert ins Ausland lotsen. Ihnen muss es zuvorderst an den Kragen gehen - und nicht in erster Linie jenen, die sie auffliegen lassen. Dass der Bundesdatenschutzbeauftragte die "Belohnung" des mutmaßlichen Datenklaus höher bewertet als die dadurch mögliche Offenlegung der Steuerhinterziehung, ist unangemessen.
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Engelbert Greis
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