Kölnische Rundschau: zu Sterbehilfe
Köln (ots)
Ein epochaler Wandel: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Abgabe von tödlichem Gift an eine schwer kranke Frau erlaubt. Auch wenn das Urteil faktisch folgenlos bleibt - die Patientin lebt nicht mehr -, geraten Grundfesten der medizinischen Ethik ins Wanken: Ärzte dürfen nach bisherigem Verständnis niemals töten, Medikamente sind ausschließlich zum Heilen und Lindern da. Lebensverkürzung mag eine Nebenwirkung sein, niemals aber handlungsleitendes Ziel. So war es bisher, nun soll es anders sein, und einer Behörde soll die Last obliegen, im Einzelfall darüber zu entscheiden.
Das Urteil geht davon aus, dass der Staat nicht berechtigt ist, Menschen in ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich auf Prinzipien festzulegen, die große Teile der Gesellschaft nicht mehr teilen. In diesem Fall geht es übrigens nicht um originär christliche Werte, sondern um den Eid des Hippokrates. Wo Einzelne in großer Not dieser Ethik nicht folgen, hat der Staat sich zurückzuziehen.
Das mag man akzeptieren, denn durch den Freitod wäre kein Unbeteiligter zu Schaden gekommen. Ein in seinen Ausmaßen noch nicht absehbares Problem entsteht aber dadurch, dass die Patientin ja Helfer gebraucht hätte: Mitarbeiter eines Amtes, den Gifthersteller, den Arzt, alle Glieder der Lieferkette. Was ist mit ihrem Gewissen? Beim nur begrenzt vergleichbaren Beispiel Abtreibung erleben wir, unter welchen Druck Ärzte geraten, die sich aus Gewissensgründen verweigern. Droht das auch bei der Lieferung von Natrium-Pentorbarbital? Der Gesetzgeber muss alle Angehörigen der Gesundheitsberufe davor schützen.
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