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Kölnische Rundschau: Pressestimme zu Ehe für alle

Köln (ots)

Ganze 38 Minuten. So viel Zeit blieb am Ende, um im Bundestag eine Frage von fundamentaler Bedeutung zu debattieren. Eine Frage, die tief bewegt und in die Grundsätze unserer Verfassung ragt.

Ist die grundgesetzlich geschützte Ehe Mann und Frau vorbehalten oder offen für gleichgeschlechtliche Paare? Reicht ein gesellschaftlicher Wertewandel aus, um eine Gesetzesänderung am ursprünglichen Sinn des Grundrechts vorbei zu rechtfertigen? Oder ist dies möglicherweise ein Verfassungsbruch?

38 Minuten für 12 Redner können dieser Grundsatzfrage nicht gerecht werden. Das war aber offenbar auch gar nicht mehr beabsichtigt. In der schwindelerregenden Geschwindigkeit, in der das Gesetz in dieser Woche auf den Weg gebracht und gestern verabschiedet wurde, schien die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit eher zu stören. Jahrelang hatte die Union das Verfahren gebremst, jetzt sollte schnell gehen. Und es ging schnell, zu schnell. Denn eine so weitgreifende und zu Recht als Gewissensfrage eingestufte Entscheidung verdient ein angemessen ausgereiftes Verfahren, dem nicht anhaften sollte, dass es im Eiltempo durchgejagt wurde. Das ist auch eine Frage der Würde - im Sinne aller Parteien. Die Gegner der gleichgeschlechtlichen Ehe haben nachvollziehbare Gründe, auf den besonderen Schutz von Ehe und Familie im Sinne der Verfassungsmütter- und väter zu verweisen.

Diese Auffassung wird von einer Reihe von Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes gestützt. Die Richter haben zwar aus guten Gründen nach und nach für eine nahezu vollständige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit Ehepaaren gesorgt, den Begriff der Ehe dabei aber nicht mit einbezogen. Zuletzt urteilten sie 2002: Der Ehe wohne "als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner inne". Wie das oberste deutsche Gericht heute zu dieser Frage steht, wird möglicherweise bald geklärt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es zu einer Normenkontrollklage kommt.

Die Befürworter des Gesetzes, wie Bundesjustizminister Heiko Maas, verweisen - ebenfalls aus nachvollziehbaren Gründen - auf einen gelebten Verfassungswandel, der es rechtfertige, den Ehe-Begriff auch auf gleichgeschlechtliche Partner anzuwenden, so wie es in vielen Ländern selbstverständlich ist und laut Umfragen von den meisten Deutschen befürwortet wird.

Für die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare auch im Adoptionsrecht gibt es berechtigterweise einen großen Konsens bis hin zu CSU. Der Ehebegriff aber spaltet. Für diesen Schritt hätten beide Seiten - Befürworter und Gegner - ein würdevolleres Gesetzgebungsverfahren verdient. So bleibt das Gefühl, dass in einer Gewissensfrage der Ansatz zu einer ernsthaften Auseinandersetzung von politischer Taktik überrollt wurde.

Pressekontakt:

Kölnische Rundschau
Raimund Neuß
Telefon: 0228-6688-546
print@kr-redaktion.de

Original-Content von: Kölnische Rundschau, übermittelt durch news aktuell

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