Besitz von kinderpornografischen Fotos: Nach dem Fall Dillinger wirbt Vizepräsidentin des Anwaltvereins für Rechtsänderung
Köln (ots)
Vor dem Hintergrund des schweren Missbrauchsfalls um den saarländischen Priester Edmund Dillinger hat die Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins, Sonka Mehner, für eine Änderung des Strafgesetzbuch-Paragrafen 184b über den Besitz von kinderpornografischem Material geworben. Die Bestimmungen seien im Sommer 2020 verschärft worden, sagte die Essener Strafrechtlerin der Kölnischen Rundschau (Dienstagausgabe): "Man machte sich zwar auch früher durch den bloßen Besitz strafbar, aber das war kein Verbrechenstatbestand, es stand also keine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr darauf." Im Fall Dillinger hatte dessen Neffe kinderpornografische Fotos im Nachlass des Verstorbenen gefunden und sich selbst angezeigt.
"Juristen, gerade auch der Deutsche Anwaltverein, haben die Verschärfung von 2020 von Anfang an kritisiert, denn die Probleme waren absehbar, von der Überlastung der Justiz ganz zu schweigen", sagte Mehner. Früher hätte die Staatsanwaltschaft derartige Verfahren aus Opportunitätsgründen einstellen können. "Heute, mit dem geänderten Recht, geht das nicht mehr." Ein Beispiel sei auch ein Bild aus einem Klassenchat, das Eltern oder Lehrkräfte an die Schulleitungen weiterleitet oder das jemand sichere, um Anzeige zu erstatten: "Dann hängen all diese Leute mit drin. Und alle müssen verfolgt werden, die Staatsanwaltschaft muss das zur Anklage bringen." Der einzig gangbare Weg sei, gefundenes Material umgehend zur Polizei zu bringen. "Vernichten ist nicht der richtige Weg", sagte Mehner mit Bezug auf angebliche Äußerungen des Vorsitzenden der Trierer Aufklärungskommission. Mehner begrüßte es, dass Justizminister Marco Buschmann die Verschärfung von 2020 wieder zurückdrehen wolle: Das sei "die Rückkehr zur alten Rechtslage, die es Jahrzehnte lang gab".
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