Deutscher Zigarettenverband (DZV)
Bundesregierung muss geistiges Eigentum besser schützen
Berlin (ots)
Verbandsgeschäftsführer Jan Mücke fordert Intervention der Bundesregierung gegen Einheitspackungen für Tabakwaren in der Europäischen Union
Zum Welttag des Geistigen Eigentums am kommenden Sonntag, dem 26. April 2015, fordert der Deutsche Zigarettenverband DZV die Bundesregierung auf, geistiges Eigentum in der Europäischen Union und weltweit besser zu schützen.
"Es genügt nicht, wenn die Bundesregierung in Sonntagsreden das geistige Eigentum hochleben lässt, sich bei konkreten Verletzungen der Rechte deutscher Markenrechtsinhaber im Ausland aber in peinliches Schweigen hüllt", erklärte DZV-Geschäftsführer Jan Mücke in Berlin.
Wie der Verband der Zigarettenhersteller in Berlin mitteilte, werden durch die in Großbritannien und Irland erlassenen Gesetze zur Einführung von Einheitspackungen für Tabakwaren, die ab dem nächsten Jahr den Verkauf von Zigarettenschachteln in einem einheitlichen Design ohne Darstellung der Wortbildmarke der jeweiligen Zigarettenmarke vorschreiben, in eklatanter Weise die Marken- und damit die Eigentumsrechte der Hersteller verletzt. Auch Frankreich plant demnächst die Einführung der Einheitsschachtel und hat dies bei der EU-Kommission notifiziert.
"Die Bundesregierung muss jetzt zügig handeln und bei den betreffenden Regierungen sowie der EU-Kommission gegen die Einheitsverpackung von Tabakwaren intervenieren", sagt Mücke. Erforderlich sei in jedem Fall eine Stellungnahme der Bundesregierung im laufenden Notifizierungsverfahren Frankreichs. Andernfalls können vor dem Hintergrund eines faktischen Markenentzugs in Europa die geistigen Eigentumsrechte deutscher Unternehmen anderswo in der Welt kaum glaubhaft vertreten werden.
Durch die Einheitsverpackung, das sogenannte Plain Packaging, droht den Zigarettenherstellern eine entschädigungslose Enteignung ihrer Marken, in die sie über Jahrzehnte hinweg investiert haben. Mücke dazu: "Was nützt eine Marke, wenn man sie weder auf dem Produkt selbst, noch in der Werbung verwenden kann?" Durch Plain Packaging werden deshalb die Grundrechte der Markenrechtsinhaber nach Artikel 17 der Grundrechtecharta der Europäischen Union verletzt.
Der Welttag des Geistigen Eigentums wurde durch die UNESCO angeregt und im Jahr 2000 von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) erstmals ausgerufen, um den Wert und die Wichtigkeit von Kreativität und geistigem Eigentum transparent zu machen und zu verdeutlichen, wie wichtig es ist, dieses zu schützen.
Verweise: http://www.wipo.int/ip-outreach/en/ipday/ http://ots.de/jI8in
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