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Heilbronner Stimme: Abgelehnte Asylbewerber - BAMF könnte Klagewelle drohen

Heilbronn (ots)

Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) könnte eine Klagewelle abgelehnter Flüchtlinge drohen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Sitz in Mannheim hat nun Berufung zugelassen in einem Verfahren, in dem es um eine Standard-Rechtsbelehrung des BAMF geht. Das berichtet die "Heilbronner Stimme" (Donnerstagausgabe).

Abgelehnte Asylbewerber bekamen bislang schriftlich vom BAMF mitgeteilt, dass sie binnen einer Woche nach Zustellung der Ablehnung Klage beim Verwaltungsgericht einlegen könnten. Die Klage müsse Kläger, Beklagte und Gegenstand benennen und "in deutscher Sprache abgefasst sein". Im Kern geht es nun aber um die Frage, ob die beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung "unrichtig" im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung sei.

Ein Anwalt aus Baden-Württemberg hatte im Fall eines abgelehnten Asylbewerbers aus Togo das entsprechende Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart angefochten. Der Anwalt Norbert Wingerter legte Berufung ein, der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ließ die Berufung nun zu. Weil die Rechtssache "grundsätzliche Bedeutung" habe, schreiben die obersten Verwaltungsrichter des Landes.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) stellte zudem bereits fest, dass der Hinweis auf die deutsche Sprache in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bundesamtes "dem Betroffenen möglicherweise die Rechtsverfolgung in einer nicht vom Gesetz gewollten Weise erschwert". Es könne der Eindruck entstehen, dass der Betreffende "selbst für die Schriftform zu sorgen hat", so der VGH. Dies stünde im Widerspruch zur Möglichkeit, Klage auch mündlich in der Geschäftsstelle eines Verwaltungsgerichts zu erheben. Manfred Frank, Sprecher des baden-württembergischen VGH, sagte dazu der "Heilbronner Stimme", dass sich im Falle einer Niederlage des Bundesamts die Frist für Asylbewerber, doch noch gegen einen abgelehnten Bescheid zu klagen, "um ein Jahr verlängert".

Das bedeutet: Hat der Heilbronner Anwalt Wingerter in der Berufung Erfolg und würde die Frist zur Klageeinreichung um ein Jahr verlängert, könnten zehntausende abgelehnte Asylbewerber nachträglich den Rechtsweg beschreiten.

Jurist Wingerter sieht einen "entscheidenden Fehler" in den bisherigen Ablehnungsschreiben des Bundesamts. Ein abgelehnter Asylbewerber hat laut Verwaltungsgerichtsordnung auch die Möglichkeit, ein Rechtsmittel mündlich "zu Protokoll der Geschäftsstelle" einzulegen. Davon stehe in der Belehrung kein Wort, kritisiert der Anwalt. Es werde der Eindruck erweckt, ein Asylbewerber, der möglicherweise nicht gut Deutsch spreche, müsse dies schriftlich in deutscher Sprache tun. Als "skandalös" wertet der Jurist, dass das Bundesamt den Hinweis offenbar bewusst weglasse.

In einem Schreiben zum Berufungsverfahren führt das BAMF aus, dass der Gesetzgeber eine ausgedehnte Rechtsbehelfsbelehrung mit Hinweis auf eine mündliche Klageerhebung "weder befürwortet noch gebilligt hätte". Dies wäre "nicht im Interesse der Allgemeinheit". Zudem wolle der Gesetzgeber "zur Vermeidung der Überbelastung der Gerichte Asylverfahren beschleunigen". Wingerter sieht eine solche Haltung äußerst kritisch. Weil Rechtsmittelbelehrungen zum Schutz von einzelnen Empfängern von Urteilen geschaffen wurden, "nicht aus Interesse des ganzen Volkes".

Dass sich im Fall des Falles gleich Tausende Verfahren verzögern, glaubt das Bundesamt nicht. Man gehe nicht davon aus, dass abgelehnte Asylbewerber bisher auf eine Klage verzichtet haben, "weil sie sich wegen der Rechtsbehelfsbelehrung dazu nicht fristgerecht in der Lage gesehen haben", teilt Sprecherin Andrea Brinkmann mit. Was das Standardschreiben angeht, hat die Behörde allerdings inzwischen reagiert. "Im Interesse einer erhöhten Rechtssicherheit wurde bereits veranlasst", so Brinkmann, dass der Hinweis auf die deutsche Sprache "künftig entfallen soll".

Im Jahr 2016 wurden 173.846 Asylbewerber laut Bundesstatistik abgelehnt. Die Klagequote lag bei 25 Prozent, was rund 43.000 Personen entspricht.

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