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Bank für Tirol und Vorarlberg AG

EANS-News: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Veröffentlichung von Hauptversammlungsbeschlüssen gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm § 2 Abs 2 VMV 2018

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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Aktienrückkauf

Innsbruck -
Gemäß § 119 Abs 10 BörseG wird hierdurch die Veröffentlichungspflicht gemäß § 65
Abs 1a AktG mit erfüllt.

In der am 8. Mai 2018 abgehaltenen 100. ordentlichen Hauptversammlung der Bank
für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft wurde insbesondere folgendes
beschlossen:

Die in der 99. ordentlichen Hauptversammlung vom 12.05.2017 erteilte
Ermächtigung des Vorstands, eigene Aktien zum Zweck der Veräußerung an eigene
Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Mitglieder des Vorstandes sowie des
Aufsichtsrates mit der Maßgabe zu erwerben, dass der Anteil der zu diesem Zweck
zu erwerbenden Aktien mit 5 % des Grundkapitals begrenzt ist, wird im nicht
ausgenützten Umfang widerrufen und gleichzeitig wird die Bank für Tirol und
Vorarlberg Aktiengesellschaft ermächtigt, eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4
AktG zum Zweck der Veräußerung an eigene Arbeitnehmer, leitende Angestellte,
Mitglieder des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates mit der Maßgabe zu erwerben,
dass der Anteil der zu erwerbenden Aktien mit 5 % des Grundkapitals begrenzt
ist. Weiters wird die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
ermächtigt eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG (zweckfreier Erwerb) mit der
Maßgabe zu erwerben, dass der Anteil der zu erwerbenden Aktien mit 10 % des
Grundkapitals begrenzt ist. Der Handel in eigenen Aktien als Erwerbszweck wird
dabei ausdrücklich ausgeschlossen. Auf Grund dieser Beschlüsse dürfen Aktien nur
erworben werden, wenn der Gegenwert je Aktie den Durchschnitt der an der Wiener
Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der Bank für Tirol
und Vorarlberg Aktiengesellschaft an den dem Erwerb vorausgehenden drei
Börsetagen um nicht mehr als 20 % übersteigt oder unterschreitet. Der Vorstand
ist ermächtigt, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG erworbene eigene Aktien wieder zu
veräußern. Der Vorstand ist verpflichtet, das jeweilige Rückkaufprogramm sowie
dessen Dauer und ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm unmittelbar vor
Durchführung entsprechend den Bestimmungen des Börsegesetzes zu veröffentlichen.
Jedes Rückkauf- und gegebenenfalls Wiederverkaufsprogramm muss den Grundsatz der
Gleichbehandlung der Aktionäre gemäß § 47a AktG entsprechen. Der mit den von der
Gesellschaft gemäß § 65 Abs. 1 Z. 1, 4, 7 und 8 AktG erworbenen eigenen Aktien
verbundene Anteil am Grundkapital darf zusammen mit den anderen eigenen Aktien,
welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 %
des Grundkapitals nicht übersteigen. Diese Ermächtigungen gelten jeweils bis zum
7. November 2020.

Innsbruck, im Mai 2018
Der Vorstand



Rückfragehinweis:
Rückfragehinweis:
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Dr. Stefan Heidinger
T +43 505 333 - 1500
E  stefan.heidinger@btv.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Bank für Tirol und Vorarlberg AG 
             Stadtforum 1
             A-6020 Innsbruck
Telefon:     +43(0)5 05 333
FAX:         +43(0)5 05 333- 1408
Email:        btv@btv.at
WWW:      www.btv.at
ISIN:        AT0000625504
Indizes:     WBI
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch

Original-Content von: Bank für Tirol und Vorarlberg AG, übermittelt durch news aktuell

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