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Amnesty International

Zuwanderung
Flüchtlinge haben ein Recht auf staatlichen Schutz

Bonn (ots)

amnesty international fordert Anerkennung nicht-staatlicher
Verfolgung als Asylgrund / Bei der Anerkennung von Flüchtlingen muss
die Opferperspektive beachtet werden / Einzelfallentscheider sollen
unabhängig bleiben / amnesty international fordert gesetzliche
Regelung für Härtefälle
amnesty international weist im Zusammenhang mit der geplanten
gesetzlichen Regelung der Zuwanderung darauf hin, dass die Aufnahme
von Flüchtlingen auf internationalen rechtlichen Verpflichtungen -
wie der Genfer Flüchtlingskonvention - basiert und nicht abhängig
gemacht werden darf von der Aufnahmebereitschaft einzelner Staaten.
Verfolgten muss der Staat auch weiterhin Schutz gewähren. Dabei setzt
sich die Menschenrechtsorganisation für einen Perspektivenwechsel im
offiziellen Umgang mit Flüchtlingen ein.
"Der Staat darf nicht länger die Missbrauchsdebatte in den
Vordergrund stellen. Er muss die Perspektive des Opfers von
Verfolgung beachten", erklärt Julia Duchrow, Flüchtlings-Expertin der
deutschen Sektion von amnesty international. Dazu gehört bei
Flüchtlingen, die die Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention
erfüllen, nicht länger zwischen staatlicher und nicht-staatlicher
Verfolgung zu unterscheiden. "Es kann nicht sein, dass einzelne
Personengruppen willkürlich aus dem Anwendungsbereich der
Flüchtlingskonvention herausgenommen werden", so Duchrow. amnesty
international fordert deshalb eine klare gesetzliche Regelung, die
Flüchtlinge auch bei nicht-staatlicher Verfolgung als politisch
Verfolgte anerkennt.
Die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft muss auch weiterhin in
bei weisungsunabhängigen Entscheidern des Bundesamtes für die
Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bleiben, betont amnesty
international. "Das entspricht internationaler Auffassung und dient
dazu, dass bei der Entscheidung nur das Schicksal des jeweiligen
Asylsuchenden eine Rolle spielt und nicht politische Tendenzen,"
erläutert Julia Duchrow. Dagegen begrüßt amnesty international
Vorschläge, das Amt des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten
abzuschaffen. Nach Einschätzung der Menschenrechtsorganisation trägt
dessen Behörde zu einer Verlängerung der Asylverfahren bei. Darüber
hinaus hat der Bundesbeauftragte bis zum Jahr 2001 gerichtliche
Überprüfungen ausschliesslich zu Ungunsten von Aslybewerbern
verlangt.
Für Menschen, die nicht als politische Flüchtlinge anerkannt sind,
die aber trotzdem im Falle ihrer Abschiebung von Gefahren für Leib
und Leben bedroht sind, fordert amnesty international eine
gesetzliche Härtefallregelung. Die bestehenden Härtefallkommissionen
in den Bundesländern haben bisher nur die Möglichkeit Empfehlungen an
die Ausländerbehörden abzugeben, wenn sich Härten aus Umständen in
der Bundesrepublik ergeben. Sie können keine Empfehlungen abgeben,
die sich auf Gefahren im Heimatland beziehen. Das ist besonders
problematisch in den Fällen, in denen Flüchtlinge durch Folter,
Misshandlung oder andere Gewalterfahrungen traumatisiert sind. Sie
können häufig zu Beginn des Asylverfahrens über diese Erlebnisse noch
nicht sprechen. Bringen sie sie zu einem später Zeitpunkt vor, wird
ihnen kein Glauben geschenkt. Psychologische Gutachten zu ihren
Gunsten werden häufig als Gefälligkeitsgutachten gewertet. Deshalb
muss es hier im Einzelfall die Möglichkeit geben, eine Korrektur der
Behörden- und Gerichtsentscheidung vorzunehmen.
Wenn Sie Nachfragen oder Interviewwünsche haben, wenden Sie sich
bitte an:
amnesty international        
- Pressestelle -             
53108 Bonn
Tel. 0228 - 98373-306 / - 0  
Fax: 0228 - 630036          
E-Mail:  presse@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de

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