Zuwanderung
Flüchtlinge haben ein Recht auf staatlichen Schutz
Bonn (ots)
amnesty international fordert Anerkennung nicht-staatlicher Verfolgung als Asylgrund / Bei der Anerkennung von Flüchtlingen muss die Opferperspektive beachtet werden / Einzelfallentscheider sollen unabhängig bleiben / amnesty international fordert gesetzliche Regelung für Härtefälle
amnesty international weist im Zusammenhang mit der geplanten gesetzlichen Regelung der Zuwanderung darauf hin, dass die Aufnahme von Flüchtlingen auf internationalen rechtlichen Verpflichtungen - wie der Genfer Flüchtlingskonvention - basiert und nicht abhängig gemacht werden darf von der Aufnahmebereitschaft einzelner Staaten. Verfolgten muss der Staat auch weiterhin Schutz gewähren. Dabei setzt sich die Menschenrechtsorganisation für einen Perspektivenwechsel im offiziellen Umgang mit Flüchtlingen ein.
"Der Staat darf nicht länger die Missbrauchsdebatte in den Vordergrund stellen. Er muss die Perspektive des Opfers von Verfolgung beachten", erklärt Julia Duchrow, Flüchtlings-Expertin der deutschen Sektion von amnesty international. Dazu gehört bei Flüchtlingen, die die Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen, nicht länger zwischen staatlicher und nicht-staatlicher Verfolgung zu unterscheiden. "Es kann nicht sein, dass einzelne Personengruppen willkürlich aus dem Anwendungsbereich der Flüchtlingskonvention herausgenommen werden", so Duchrow. amnesty international fordert deshalb eine klare gesetzliche Regelung, die Flüchtlinge auch bei nicht-staatlicher Verfolgung als politisch Verfolgte anerkennt.
Die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft muss auch weiterhin in bei weisungsunabhängigen Entscheidern des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bleiben, betont amnesty international. "Das entspricht internationaler Auffassung und dient dazu, dass bei der Entscheidung nur das Schicksal des jeweiligen Asylsuchenden eine Rolle spielt und nicht politische Tendenzen," erläutert Julia Duchrow. Dagegen begrüßt amnesty international Vorschläge, das Amt des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten abzuschaffen. Nach Einschätzung der Menschenrechtsorganisation trägt dessen Behörde zu einer Verlängerung der Asylverfahren bei. Darüber hinaus hat der Bundesbeauftragte bis zum Jahr 2001 gerichtliche Überprüfungen ausschliesslich zu Ungunsten von Aslybewerbern verlangt.
Für Menschen, die nicht als politische Flüchtlinge anerkannt sind, die aber trotzdem im Falle ihrer Abschiebung von Gefahren für Leib und Leben bedroht sind, fordert amnesty international eine gesetzliche Härtefallregelung. Die bestehenden Härtefallkommissionen in den Bundesländern haben bisher nur die Möglichkeit Empfehlungen an die Ausländerbehörden abzugeben, wenn sich Härten aus Umständen in der Bundesrepublik ergeben. Sie können keine Empfehlungen abgeben, die sich auf Gefahren im Heimatland beziehen. Das ist besonders problematisch in den Fällen, in denen Flüchtlinge durch Folter, Misshandlung oder andere Gewalterfahrungen traumatisiert sind. Sie können häufig zu Beginn des Asylverfahrens über diese Erlebnisse noch nicht sprechen. Bringen sie sie zu einem später Zeitpunkt vor, wird ihnen kein Glauben geschenkt. Psychologische Gutachten zu ihren Gunsten werden häufig als Gefälligkeitsgutachten gewertet. Deshalb muss es hier im Einzelfall die Möglichkeit geben, eine Korrektur der Behörden- und Gerichtsentscheidung vorzunehmen.
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