ComputerPartner warnt vor Steuerfalle bei Lebensversicherungen
München (ots)
Beleihung von Kapitallebensversicherungen zur Finanzierung betrieblicher Zwecke kann steuerliche Folgen haben / Bei einer steuerschädlichen Verwendung schlägt der Fiskus zu / Computerpartner verrät, wie man der Steuerfalle Lebensversicherung entkommen kann
München, 14. April 2005 Wer seine Kapitallebensversicherung zur Finanzierung einer vermieteten Wohnung oder für betriebliche Zwecke beleiht, muss mit drastischen steuerlichen Folgen rechnen. Darauf weist die Handelszeitschrift ComputerPartner unter Berufung auf die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei SH+C Schwarz Hempe & Kollegen GmbH in ihrer aktuellen Ausgabe (15/2005) hin. Der Grund: Der Fiskus besteuert im Auszahlungsfall die kompletten Zinserträge der Versicherungssumme mit 25 Prozent. Darüber hinaus können die Versicherungsbeiträge nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Experten sprechen in diesem Zusammenhang von einer so genannten steuerschädlichen Verwendung. Diese liegt immer dann vor, wenn das mit dem Darlehen finanzierte Wirtschaftsgut als Werbungskosten oder Betriebsausgabe angesetzt werden kann. Oder wenn das Geld die Finanzierung eines Anteils einer Personengesellschaft, von offenen Aktien- oder Immobilienfonds beinhaltet und wenn damit Forderungen finanziert werden.
Dennoch gibt es laut ComputerPartner Lösungen, der Steuerfalle Lebensversicherung zu entkommen. So liegt nach Angaben der SH+C- Experten eine steuerschädliche Verwendung nicht vor, wenn zum Beispiel mit dem Versicherungsdarlehen nur Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten finanziert werden. Im Darlehensvertrag muss allerdings genau festgehalten sein, dass die beliehene Summe ausschließlich diesem Zweck dient. Unproblematisch ist es auch, wenn Risikolebensversicherungen beliehen werden oder eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht als Sicherung, Tilgung oder als Pfändung verwendet wird. Außerdem liegt Steuerfreiheit vor, wenn die Versicherung bereits fällig geworden ist und zur Tilgung verwendet wird. Dies gilt auch dann, wenn die Auszahlung direkt auf das Darlehenskonto erfolgt. Allerdings warnt ComputerPartner davor, dass vorher nicht vereinbart worden sein darf, dass die Versicherungsleistung als Tilgung dienen soll.
Für Rückfragen: Marzena Fiok, Chefreporterin ComputerPartner, Tel. 089/ 360 08-361, Fax 089/ 360 86-389
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