HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung: "Vertragsanwälte sind hoch qualifiziert und modern"
Vorstand Dr. Ulrich Eberhardt im Interview mit dem "Berliner Anwaltsblatt"
Berlin/Coburg (ots)
In der Diskussion um die Zusammenarbeit von Rechtsschutzversicherern mit sogenannten Vertragsanwälten hat sich der Vorstand der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung, Dr. Ulrich Eberhardt, schützend vor diese Anwälte gestellt. Dabei handele es sich, so Eberhardt in einem soeben erschienenen Interview im "Berliner Anwaltsblatt", um "überwiegend hochqualifizierte und moderne Kanzleien". Eberhardt kritisierte, dass diese Kanzleien derzeit "indirekt und subtil, allerdings völlig zu Unrecht aus dem eigenen Berufsstand heraus diskreditiert" würden. Er verwahrte sich auch dagegen, "dass Rechtsschutzversicherungen als Projektionsfläche für Versäumnisse in der berufspolitischen Entwicklung der Anwaltschaft herhalten müssen".
Das "Berliner Anwaltsblatt" hatte Eberhardt anlässlich des Rechtsstreits der Münchener Anwaltskammer mit der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung um das Interview gebeten. Die Anwaltskammer hatte von der HUK-COBURG Rechtsschutzversicherung verlangt, eine Regelung nicht mehr anzuwenden, nach der die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung auf die anstehende Rückstufung im Schadenfreiheitssystem verzichtet, wenn ein von ihr empfohlener Anwalt beauftragt wird. Dies wurde von der Münchener Rechtsanwaltskammer beanstandet - sie sah hierin eine rechtlich unzulässige Einschränkung des Rechts auf freie Anwaltswahl. Nachdem die Klage der Anwaltskammer in erster Instanz vom Landgericht Bamberg noch zurückgewiesen wurde, hat das OLG Bamberg kürzlich der Berufung stattgegeben. Gegen diese Entscheidung hat die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung Revision beim BGH eingelegt.
Dem "Berliner Anwaltsblatt" erklärte Eberhardt, dass ihn die Urteilsbegründung des OLG überrascht habe. "Der Verbraucher", so Eberhardt, "befindet sich in einem wirtschaftlichen Umfeld voller Anreizsysteme, mit denen er in der Regel umzugehen weiß. Die Frage, ab wann ein wirtschaftlicher Anreiz einen Kunden so beeinflusst, dass von einer freien Wahl des Anwalts nicht mehr gesprochen werden kann, wurde bislang nicht beantwortet."
Eberhardt sprach sich dafür aus, dass sich Anwaltschaft und Versicherer besser verstehen lernen müssten. Beide unterlägen fundamentalen Veränderungseinflüssen. Eberhardt: "Während sich die Anwaltschaft seit 1988 quantitativ mehr als verdreifachte und deren Standes- bzw. Berufsrecht im Grunde erdrutschartig liberalisiert wurde, gerieten die Rechtsschutzversicherer spätestens nach der europäischen Deregulierung Mitte der neunziger Jahre in einen harten Verdrängungswettbewerb mit steigendem Kostendruck." Gleichzeitig hätten sich die Erwartungen der Verbraucher dramatisch gewandelt. Darauf müsse man mit modifizierten Geschäftsmodellen reagieren.
Eberhardt sprach sich für einen konstruktiven Dialog aus, betonte aber: "Wenn aktuell 160.000 zugelassene Anwälte einem harten Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind, ist dies nur zu einem geringen Teil auf veränderte Geschäftsmodelle der Rechtsschutzversicherer zurückzuführen." Die Diskussion lasse sich daher nicht mit kurzfristiger Polemik oder dem Verleugnen struktureller Probleme, sondern nur mit weitsichtiger, ehrlicher Gestaltungskraft bewältigen. Eberhardt forderte einen "ehrlichen und intelligenten Umgang miteinander".
Das ganze Interview ist nachzulesen im "Berliner Anwaltsblatt", Ausgabe August 2013, sowie - mit freundlicher Genehmigung des "Berliner Anwaltsblatt" auf www.lawyerslife.de
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