Schadenmanagement der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung rechtskonform
Coburg (ots)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem heutigen Gerichtsentscheid das Schadenmanagement der HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung für rechtmäßig erklärt. Gegen eine anderslautende Entscheidung des Oberlandgerichts Bamberg vom Juni 2012 hatte die HUK-COBURG Revision eingelegt. Damit kann die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung weiterhin ihr Schadenmanagement betreiben, mit dem sie ihren Kunden über die reine Kostenerstattung hinaus umfassende Hilfe im Schadenfall bietet. Geklagt hatte die Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München.
Dr. Ulrich Eberhardt, Vorstandsmitglied der HUK-COBURG-Rechtsschutz- versicherung, begrüßte die Entscheidung: "Das ist ein Urteil im Interesse unserer Kunden. Hätte der Bundesgerichtshof unsere Revision abgewiesen, hätten wir unseren Kunden nicht den hohen Dienstleistungsstandard bieten können, den wir traditionell bieten."
Das Ziel der Klage war, eine nach Überzeugung der HUK-COBURG- Rechtsschutzversicherung kundenfreundliche Regelung zu verbieten, nach der die HUK-COBURG unter bestimmten Voraussetzungen auf eine eigentlich anstehende Rückstufung im Schadenfreiheitssystem verzichtet.
Dabei ging es um Tarife mit variabler Selbstbeteiligung: Die anfangs vereinbarte Selbstbeteiligung von 150 Euro pro Schadenfall sinkt bei schadenfreiem Verlauf sukzessive bis auf 0 Euro, kann aber umgekehrt bis auf maximal 400 Euro ansteigen, wenn für den Vertrag Schäden gemeldet werden.
Der Versicherte kann allerdings eine Rückstufung für künftige Schadenfälle vermeiden, wenn der Rechtsschutzfall durch eine anwaltliche Erstberatung beendet werden kann, ein Mediator eingeschaltet oder ein von der HUK-COBURG empfohlener Anwalt beauftragt wird. Die Klägerin sah hierin eine rechtlich unzulässige Einschränkung des Rechts auf freie Anwaltswahl.
Solche Empfehlungen werden von den Kunden jedoch immer häufiger gewünscht. Sie erwarten, dass ihr Rechtsschutzversicherer sich nicht mehr nur als reiner Kostenerstatter, sondern als "Lotse durch den Rechtsschutzfall" versteht, der sich stärker als in der Vergangenheit um ihre Anliegen kümmert.
Die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung hat darauf reagiert. Sie arbeitet verstärkt mit einer großen Zahl erfahrener Anwälte zusammen, die nach objektiven Kriterien ausgewählt werden. Vorstand Dr. Eberhardt: "Wir halten das Recht auf freie Anwaltswahl für eine wichtige Säule unseres Rechtssystems. Daran rütteln wir auch nicht. Niemand muss auf seinen persönlichen Vertrauensanwalt verzichten und unserer Empfehlung folgen. Wer aber unsere Hilfe sucht, den wollen wir nicht abweisen. Vielmehr geben wir Orientierung und stärken damit den Service-Charakter der Rechtsschutzversicherung." Eberhardt betonte, dass die HUK-COBURG-Rechtsschutzversicherung gegenüber der Anwaltschaft selbstverständlich weiter gesprächsbereit bleibe.
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