Neu: HUK-COBURG mit Ausland-Schadenschutz-Versicherung
Coburg (ots)
Die HUK-COBURG-Versicherungsgruppe erweitert ab sofort ihre Produktpalette um die Ausland-Schadenschutz-Versicherung (ASSV). Wird der Versicherungsnehmer auf einer Auslandsreise mit seinem ASSV-versicherten Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt, kann er seinen Anspruch bei der HUK-COBURG geltend machen. Es sei denn, die alleinige Schuld liegt beim ihm.
Mit diesem neuen Versicherungsprodukt sollen Autofahrer nach Unfällen im Ausland vor Schwierigkeiten und unliebsamen Überraschungen bewahrt werden, die sich aus der aktuellen Rechtslage ergeben. Danach gilt grundsätzlich: Wer im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird und einen Schaden erleidet, muss seine Ansprüche direkt bei der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend machen. Maßgebend für die Regulierung ist das Schadenersatzrecht des Unfallorts.
Neben den praktischen Problemen bei der Korrespondenz mit einem ausländischen Versicherer kann dies auch zur Folge haben, dass die Entschädigungsleistung hinter dem deutschen Standard zurückbleibt. So ist nicht selbstverständlich, dass der ausländische Kfz-Haftpflichtversicherer z.B. Nutzungsausfall oder Rechtsanwaltskosten ersetzt. Noch mehr kann ins Gewicht fallen, dass Schmerzensgeldansprüche im Ausland häufig nur teilweise oder gar nicht erstattet werden.
Und selbst wenn eindeutig fest steht, dass die gegnerische Partei der alleinige Unfallverursacher ist, drohen ein langwieriger Papierkrieg und unnötige Wartezeiten bis der Schaden bezahlt ist.
Hier setzt die HUK-COBURG mit der Ausland-Schadenschutz-Versicherung an.
Die Bedingungen sehen vor, dass sich der geschädigte Versicherungsnehmer nach einem Unfall im Ausland mit seinen Schadenersatzforderungen an die HUK-COBURG wenden kann.
Die Ausland-Schadenschutz-Versicherung stellt den geschädigten Versicherungsnehmer so, als hätte sich das Schadenereignis in Deutschland ereignet. Der Versicherungsnehmer wendet sich an die HUK-COBURG und erhält dort alle Leistungen, auf die er in Deutschland Anspruch hätte, wenn der Verursacher bei uns mit den gleichen Versicherungssummen versichert wäre wie er selbst. Die HUK-COBURG reguliert den Umfang des Schadens nach deutschem Recht.
Auf Anfrage informiert die HUK-COBURG über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung im Ausland oder benennt einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt. Nahe stehende Personen werden auf Wunsch ebenfalls benachrichtigt. Die Ausland-Schadenschutz-Ver-sicherung wird als Zusatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung angeboten und kostet 21,50 Euro.
Kontakt:
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561/96-2080/81/82
Fax: 09561/96 36 80
Presse@huk-coburg.de
http://www.huk-coburg.de
Leitung:
Alois Schnitzer
Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell