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HUK-COBURG

Gefahrenherd Grill

Coburg (ots)

Grillen gehört eindeutig zu den
Lieblingsaktivitäten der Deutschen. Doch 4.500 Unfälle im Jahr
belegen, dass das "heiße Vergnügen" nicht ungefährlich ist. Und wenn
etwas passiert ist, stellt sich die Frage: Wer kommt für den Schaden
auf? Die HUK-COBURG-Versicherungsgruppe informiert, welche
Versicherung im Schadenfall greift.
Hausratversicherung
Geraten durch ein Grillfeuer versehentlich die Vorhänge, der
Teppich oder gar die Polstermöbel in Brand, so ist dies ein Fall für
die Hausratversicherung, erläutert die
HUK-COBURG-Versicherungsgruppe. Denn hier sind "alle Sachen, die
einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch
dienen" gegen ein Feuer, das seinen "bestimmungsgemäßen Herd
verlassen hat" versichert.
Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn man außerhalb des
eigenen Grundstücks grillt und die mitgenommenen Utensilien
unbeabsichtigt in Brand geraten. Dann kommt die Außenversicherung der
Hausratversicherung zum Tragen.
Verwendet man aber beispielsweise Spiritus als Brandbeschleuniger
kann das nicht nur das eigene Leben gefährden, sondern auch den
Versicherungsschutz.
Haftpflichtversicherung
Kommt durch eine Unvorsichtigkeit Ihrerseits eine andere Person zu
Schaden, ist dies ein Fall für die eigene Haftpflichtversicherung, so
die HUK-COBURG-Versicherungsgruppe: Diese schützt vor
Schadenersatzansprüchen aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
So etwa bei Krankenhausaufenthalt, Schmerzensgeld oder
Verdienstausfall.
Private Unfallversicherung
Sollten Sie selbst durch eine Unvorsichtigkeit beim Grillen einen
dauerhaften Schaden am eigenen Leib erlitten haben, hilft Ihnen eine
private Unfallversicherung. Von dieser können Sie je nach den
vereinbarten Leistungen eine Einmalzahlung erhalten.
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel.: 09561 96-2080/81/82/83
Fax:  09561 96-3680 
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung: Alois Schnitzer

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell

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