Tipps für den Alltag
Von privat an privat: Geld und Nerven sparen im Autofrühling
Coburg (ots)
Nach einem langen Winter steht nun endlich der Frühling vor der Tür und wie in jedem Jahr liebäugeln viele Autofahrer mit einem neuen Wagen. Wer ein Auto kaufen und dabei Geld sparen will, entscheidet sich oft für einen Gebrauchten. Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe gibt wertvolle Tipps, worauf Käufer und Verkäufer des Gebrauchtwagens bei der Abwicklung achten sollten.
Als Verkäufer sollte man den Versicherer und die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde sofort über den Verkauf des Fahrzeugs informieren. Andernfalls kann es passieren, dass der Verkäufer bis zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres für die Versicherungsprämie und Kfz-Steuer haften muss. Die HUK-COBURG rät daher, den Wagen abzumelden und den Käufer zu bitten, zur Übergabe ein so genanntes Kurzzeitkennzeichen mitzubringen. Eine andere sichere Alternative: Verkäufer und Käufer fahren zusammen zur Zulassungsbehörde und melden den Wagen gleich um.
Auch für den Käufer gilt: Der Wagen sollte sofort bei der zuständigen Zulassungsbehörde umgemeldet werden. Mitzubringen sind dabei die Versicherungsbestätigung, der Fahrzeugbrief, der Fahrzeugschein, die Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung, die AU-Bescheinigung sowie ein gültiger Personalausweis.
Was viele nicht wissen: Mit dem Kauf übernimmt der Käufer zunächst auch den dazugehörigen Versicherungsvertrag. Allerdings gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses gilt als wahrgenommen, wenn das Fahrzeug mit der Deckungskarte eines anderen Versicherers auf den Namen des Käufers umgemeldet wird.
Bevor er mit seinem "neuen Alten" davonfährt, sollte der Käufer darauf achten, dass für das Fahrzeug noch Versicherungsschutz besteht. Am besten lässt er sich vom Verkäufer die Versicherungspolice und den Nachweis zeigen, dass die Prämie bezahlt wurde. Denn falls das Fahrzeug nicht versichert ist, läuft man Gefahr, eventuell vor der Ummeldung angerichtete Schäden aus eigener Tasche zahlen zu müssen.
Grundsätzlich gilt: Um bei einem Gebrauchtwagenverkauf von privat an privat Ärger zu vermeiden, sollte immer ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen werden. Dabei ist es wichtig, dass beide Vertragsformulare und Verkaufsmeldungen übereinstimmend ausgefüllt und anschließend unterschrieben werden. Die HUK-COBURG stellt ihren Kunden als besonderen Service einen kostenlosen Musterkaufvertrag zur Verfügung. Im Original ist er bei allen HUK-Geschäftsstellen erhältlich. Er kann aber auch im Internet unter www.HUK.de/Motormarkt abgerufen werden.
Dieser Mustervertrag eignet sich allerdings nur für den privaten Verkauf von Gebrauchtwagen. Wenn ein "Unternehmer" ein gebrauchtes Kraftfahrzeug verkauft, ist nämlich der im Vertrag enthaltene "Ausschluss der Sachmängelhaftung" unwirksam. Übrigens: Als "Unternehmer" gilt bereits, wer beim Verkauf seines Fahrzeugs in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Dies kann zum Beispiel auch ein selbständiger Handwerker oder Rechtsanwalt sein, der seinen gebrauchten Geschäftswagen verkauft.
Noch ein Tipp für Käufer und Verkäufer: Sicherheit über den tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs erhält man, wenn ein Dritter den Gebrauchtwagen einer objektiven Prüfung unterzieht. Die DEKRA bietet dazu in vielen Kfz-Betrieben und an allen DEKRA-Standorten das so genannte DEKRA SIEGEL an. Kunden der HUK-COBURG erhalten es zu attraktiven Vorteilskonditionen. So kann der Verkäufer ein faires Angebot machen und der Käufer hat Gewissheit über die Fahrzeugqualität. Einer sorgenfreien Fahrt in den Autofrühling steht dann nichts mehr im Wege.
HUK-COBURG Pressestelle Bahnhofsplatz 96444 Coburg Tel.: 09561 96-2080/81/82/83 Fax: 09561 96-3680 presse@huk-coburg.de http://www.huk.de
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