Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fachverband Betonbohren und -sägen Deutschland e. V. mehr verpassen.

Fachverband Betonbohren und -sägen Deutschland e. V.

Entgelttarifvertrag für Abbruch- und Abwrackgewerbe unterzeichnet - Tarifparteien vereinbaren Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung

Bad Arolsen (ots)

Ende Februar wurde der Bundesentgelttarifvertrag über Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Beschäftigten des Abbruch- und Abwrackgewerbes unterzeichnet. Damit ist die bereits im Oktober 2011 vom Fachverband Betonbohren und -sägen in Tarifgemeinschaft mit dem Deutschen Abbruchverband erarbeitete Tarifvereinbarung mit der IG BAU jetzt rechtskräftig. "Bei der Ausgestaltung der Lohngruppen insbesondere der beiden untersten Mindestlohngruppen orientieren wir uns am Tarifvertrag im Bauhauptgewerbe", erklärt Dr. Georg Rachor, Leiter des Tarifausschusses im Fachverband. "Außerdem wurde vereinbart, eine Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) auf der Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes für ihre gesamte Lohntafel zu beantragen. Sollte dies politisch nicht durchsetzbar sein, wird man sich gemeinsam zumindest um eine AVE der Lohngruppen I und II bemühen."

Der Tarifvertrag gilt zunächst zwingend zwischen Fachbetrieben, die Mitglied im Fachverband sind, und ihren gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern mit sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit sowie den Auszubildenden. "Mit der Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit wollen wir mit einem Mindestlohn in ganz Deutschland Wettbewerbsgleichheit schaffen und ein Lohn- und Preisdumping vermeiden". so Dr. Rachor. "So sind die Lohnerhöhungen zweistufig vereinbart und an die Antragstellung der AVE geknüpft. Insgesamt haben wir für den erarbeiteten Kompromiss hart gerungen und dabei auch den immer noch herrschenden Preisdruck trotz guter Auftragslage berücksichtigt."

Konkret geht es um eine maßvolle Erhöhung der Tarifstundenlöhne der Lohngruppen I und II um jeweils 0,20 Euro und um eine lineare Lohn- und Gehaltserhöhung um 2,5 Prozent - rückwirkend zum 1. November 2011. Tritt die AVE in Kraft, folgen weitere Lohnerhöhungen: in den Gruppen I und II auf das Niveau des Mindestlohns West Bau in Höhe von 11,05 Euro bzw. 13,40 Euro sowie für die Lohngruppen drei bis sieben um 2,5 Prozent ab 1. Juli 2012 und weitere zwei Prozent ab 1.Juli 2013, wenn die AVE für die gesamte Lohntafel erfolgt ist.

Pressekontakt:

Bernd Horlbeck
Tel.: 0341 3338-117
E-Mail: horlbeck@westend-pr.de

Original-Content von: Fachverband Betonbohren und -sägen Deutschland e. V., übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Fachverband Betonbohren und -sägen Deutschland e. V.
Weitere Storys: Fachverband Betonbohren und -sägen Deutschland e. V.