Krankenkassen und Ärzteschaft fordern rechtssichere Selbstverwalterlösung bei Arzneimittel-Festbeträgen
Spitzenverbände sehen Gefahr einer Verstaatlichung des Gesundheitswesens
Berlin (ots)
Gemeinsame Presseerklärung
Kassenärztliche Bundesvereinigung, Köln und Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach Bundesknappschaft, Bochum See-Krankenkasse, Hamburg Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben heute gemeinsam in Berlin für eine rechtssichere selbstverwaltungsnahe Lösung bei der Festsetzung der Arzneimittel-Festbeträge plädiert. Damit wenden sie sich entschieden gegen das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgeschlagene Verfahren, die Festbeträge durch ein Bundesinstitut festlegen zu lassen. Nach dem Gesetzentwurf des Festbetrags-Neuordnungsgesetzes (FNG) des BMG sollen Festbeträge nicht mehr durch die Selbstverwaltung der Krankenkassen und Ärzte festgelegt werden. Die Krankenkassen und die Ärzteschaft lehnen diesen Vorschlag vehement ab, weil damit die Weichenstellung für eine Verstaatlichung des Gesundheitswesens eingeleitet werden würde. Die vom BMG vorgeschlagene Lösung führt im Ergebnis zu mehr Bürokratie und höheren Kosten, höhlt das Prinzip der Selbstverwaltung aus und macht die Festbeträge anfällig für Lobbyeinflüsse der Industrie.
Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die KBV setzen sich für eine rechtssichere Lösung der Selbstverwaltung ein, damit sie ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen können. Sie schlagen vor, den Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen zur juristischen Person mit dem klaren Auftrag zur Festbetragsregelung zu machen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in mehreren aktuellen Entscheidungen die Festbetragsfestsetzung durch die Spitzenverbände der Krankenkassen nach europäischem Recht für kartellrechtswidrig erklärt. Die Krankenkassen gingen in Berufung. Bislang fehlt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Problematik der deutschen Festbeträge. Die Einführung der Festbetragsregelung hat, so die Spitzenverbände der Krankenkassen, den echten Wettbewerb zwischen den Herstellern von Arzneimitteln erst ermöglicht. Außerdem dürfe nicht übersehen werden, dass es bei der Festbetragsregelung im Wesentlichen nicht um eine Preissetzung, sondern lediglich um die Festlegung von Erstattungsgrenzen geht.
Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter www.g-k-v.com
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