Alle Storys
Folgen
Keine Story von IKK e.V. mehr verpassen.

IKK e.V.

Glaukom-Früherkennung nur für bestimmte Risikogruppen sinnvoll

Bergisch Gladbach (ots)

Die Spitzenverbände der gesetzlichen
Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung prüfen
derzeit gemeinsam die Ausgestaltung eines qualitätsgesicherten
Früherkennungsprogramms für die Glaukomerkrankung (grüner Star). Nach
erneuter intensiver Diskussion über Nutzen und Notwendigkeit von
Maßnahmen zur Glaukom-Früherkennung in Anwesenheit des BMG und unter
Hinzuziehung nationaler und internationaler Experten sind die
Spitzenverbände und die KBV übereingekommen, ihre Bemühungen um die
Ausgestaltung einer solchen Maßnahme zu konkretisieren.
Dabei gehen sie von folgenden, im Rahmen der
Sachverständigenanhörung von den Experten skizzierten
Rahmenbedingungen aus:
1. Die Wirksamkeit von Reihen-Vorsorgeuntersuchungen der gesamten
Bevölkerung (Screening) ist für das Glaukom nicht belegt; ein solches
Screening wird bisher in keinem anderen Land der Welt durchgeführt.
Deshalb wird eine solche bevölkerungsweite Reihenuntersuchung im
deutschen Gesundheitssystem nicht für sinnvoll erachtet.
2. Nur für bestimmte Risikogruppen kann eine
Früherkennungsuntersuchung jedoch durchaus sinnvoll sein. Sie sollte
aus einer Kombination von Augeninnendruckmessung und
Sehnervbeurteilung bestehen. Da die Häufigkeit des Glaukoms im Alter
zunimmt, muss der Termin für die erste Untersuchung (Eintrittsalter)
entsprechend dieser Häufigkeitsverteilung gewählt und die
Untersuchungsintervalle altersbezogen festgelegt werden.
3. Ein Konsens über Eintrittsalter und Untersuchungsintervalle ist
auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu erarbeiten.
Diagnostische und therapeutische Konsequenzen der
Früherkennungsuntersuchung bedürfen einer durch die Fachgesellschaft
noch zu formulierenden Leitlinie.
Sobald diese Voraussetzungen vorliegen, werden die Vertreter der 
Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung dem Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die
Aufnahme einer Glaukomfrüherkennungsuntersuchung in den
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung empfehlen.
Das von einem Teil der Augenärzte propagierte Angebot einer
Früherkennungsuntersuchung auf privatärztlicher Basis hat bei vielen
Patienten Unsicherheit hervorgerufen. In Anbetracht der nun
eingeleiteten Schritte hin zu einer differenzierten,
qualitätsgesicherten Glaukom-Früherkennung in der gesetzlichen
Krankenversicherung fordern die Spitzenverbände der Krankenkassen,
die Kassenärztliche Bundesvereinigung und das Bundesministerium für
Gesundheit die Augenärzte auf, sie bei der Ausgestaltung dieser
Maßnahme nach Kräften zu unterstützen und durch eine sachgerechte
Aufklärung der Patienten deren Verunsicherung entgegenzuwirken.
Während damit noch einmal deutlich gemacht wird, dass eine reine
Früherkennungsuntersuchung auf Glaukom derzeit nicht Bestandteil des
Leistungskatalogs ist, weisen die Kassenärztliche Bundesvereinigung
und die Spitzenverbände der Krankenkassen bei dieser Gelegenheit
darauf hin, dass bei begründetem Verdacht auf eine Glaukomerkrankung
die entsprechende Untersuchung bereits heute Bestandteil des
Leistungskatalogs ist und vom Vertragsarzt über die Chipkarte im
Rahmen der kurativen Behandlung abzurechnen ist.
"Von allen Beteiligten ist zu fordern, dass der Streit um das
Glaukom-Screening in der Gesetzlichen Krankenversicherung zum Wohle
der Versicherten baldmöglichst zu einem guten Ende geführt wird," so
die Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer.
Federführend für die Veröffentlichung:
Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK-BV)
Ansprechpartner: Pietro Nuvoloni
Friedrich-Ebert-Str. (TechnologiePark), 
51429 Bergisch Gladbach
Telefon: (02 2 04) 44-151/-111 
Telefax: (0 22 04) 44-455

Original-Content von: IKK e.V., übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: IKK e.V.
Weitere Storys: IKK e.V.