Glaukom-Früherkennung nur für bestimmte Risikogruppen sinnvoll
Bergisch Gladbach (ots)
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung prüfen derzeit gemeinsam die Ausgestaltung eines qualitätsgesicherten Früherkennungsprogramms für die Glaukomerkrankung (grüner Star). Nach erneuter intensiver Diskussion über Nutzen und Notwendigkeit von Maßnahmen zur Glaukom-Früherkennung in Anwesenheit des BMG und unter Hinzuziehung nationaler und internationaler Experten sind die Spitzenverbände und die KBV übereingekommen, ihre Bemühungen um die Ausgestaltung einer solchen Maßnahme zu konkretisieren.
Dabei gehen sie von folgenden, im Rahmen der Sachverständigenanhörung von den Experten skizzierten Rahmenbedingungen aus:
1. Die Wirksamkeit von Reihen-Vorsorgeuntersuchungen der gesamten Bevölkerung (Screening) ist für das Glaukom nicht belegt; ein solches Screening wird bisher in keinem anderen Land der Welt durchgeführt. Deshalb wird eine solche bevölkerungsweite Reihenuntersuchung im deutschen Gesundheitssystem nicht für sinnvoll erachtet.
2. Nur für bestimmte Risikogruppen kann eine Früherkennungsuntersuchung jedoch durchaus sinnvoll sein. Sie sollte aus einer Kombination von Augeninnendruckmessung und Sehnervbeurteilung bestehen. Da die Häufigkeit des Glaukoms im Alter zunimmt, muss der Termin für die erste Untersuchung (Eintrittsalter) entsprechend dieser Häufigkeitsverteilung gewählt und die Untersuchungsintervalle altersbezogen festgelegt werden.
3. Ein Konsens über Eintrittsalter und Untersuchungsintervalle ist auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu erarbeiten. Diagnostische und therapeutische Konsequenzen der Früherkennungsuntersuchung bedürfen einer durch die Fachgesellschaft noch zu formulierenden Leitlinie.
Sobald diese Voraussetzungen vorliegen, werden die Vertreter der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung dem Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die Aufnahme einer Glaukomfrüherkennungsuntersuchung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung empfehlen.
Das von einem Teil der Augenärzte propagierte Angebot einer Früherkennungsuntersuchung auf privatärztlicher Basis hat bei vielen Patienten Unsicherheit hervorgerufen. In Anbetracht der nun eingeleiteten Schritte hin zu einer differenzierten, qualitätsgesicherten Glaukom-Früherkennung in der gesetzlichen Krankenversicherung fordern die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und das Bundesministerium für Gesundheit die Augenärzte auf, sie bei der Ausgestaltung dieser Maßnahme nach Kräften zu unterstützen und durch eine sachgerechte Aufklärung der Patienten deren Verunsicherung entgegenzuwirken.
Während damit noch einmal deutlich gemacht wird, dass eine reine Früherkennungsuntersuchung auf Glaukom derzeit nicht Bestandteil des Leistungskatalogs ist, weisen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenkassen bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass bei begründetem Verdacht auf eine Glaukomerkrankung die entsprechende Untersuchung bereits heute Bestandteil des Leistungskatalogs ist und vom Vertragsarzt über die Chipkarte im Rahmen der kurativen Behandlung abzurechnen ist.
"Von allen Beteiligten ist zu fordern, dass der Streit um das Glaukom-Screening in der Gesetzlichen Krankenversicherung zum Wohle der Versicherten baldmöglichst zu einem guten Ende geführt wird," so die Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer.
Federführend für die Veröffentlichung: Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK-BV) Ansprechpartner: Pietro Nuvoloni Friedrich-Ebert-Str. (TechnologiePark), 51429 Bergisch Gladbach Telefon: (02 2 04) 44-151/-111 Telefax: (0 22 04) 44-455
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