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Bundesverfassungsgericht bestätigt die Selbstverwaltungslösung / Absage an Staatsmedizin durch das oberste deutsche Gericht

Bergisch Gladbach (ots)

Nach Auffassung des IKK-Bundesverbandes
wird durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu
Festbeträgen die Rolle und Funktion der Selbstverwaltungslösung im
deutschen Gesundheitswesen gestärkt und bestätigt. "Das Urteil des
höchsten deutschen Gerichtes müsse nun dazu führen, dass der
Selbstverwaltungsweg in der kommenden Gesundheitsreform konsequent
weiter beschritten wird", so Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender
des IKK Bundesverbandes. Nach der langen Zeit der Rechtsunsicherheit
sei mit dem Beschluss des obersten deutschen Gerichtes ein
wesentlicher Schritt zur Rechtssicherheit der
Selbstverwaltungsentscheide gemacht worden. "Dieses Urteil ist ein
klares Bekenntnis zur gemeinsamen Selbstverwaltung. Die
Gesundheitsministerin sollte sich nach diesem Entscheid von
staatlichen oder freien Institutslösungen wieder verabschieden und
stattdessen die damit verbundenen Qualitätsziele in einer
selbstverwaltungsnahen Lösung regeln", erklärte Rolf Stuppardt weiter
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag, den 17.12., die
Festebetragsfestsetzung für Arzneimittel und Hilfsmittel als mit dem
Grundgesetz vereinbar bezeichnet. Die Sicherung der
Funktionsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung hatten die
Verfassungsrichter dabei als wesentlich angesehen. Die
Festbetragsfestsetzung diene - nach Beschluss des obersten Gerichts -
nur zu dieser Sicherung und nicht als berufsregelnd für die
Hersteller. Nach Auffassung des IKK-Bundesverbandes dürfte dieser
Entscheid auch für andere strittige Fragen, wie die
Arzneimittelrichtlinien, wegweisend sein.
Diese Pressemeldung finden Sie auch im Internet unter www.ikk.de
Pressesprecher
Joachim Odenbach
Tel:  (0 22 04) 44-1 11
Fax.: (0 22 04) 44-4 55
Oder  (0 22 04) 44-3 55
E-Mail:  joachim.odenbach@bv.ikk.de

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