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Krankenkassen werden nun auch durch höhere Umsatzsteuer auf Trink- und Sondennahrung belastet

Bergisch Gladbach (ots)

Der IKK Bundesverband fordert die
Finanzämter auf, Sondennahrung, die zur Ernährung zumeist
schwerstkranker Intensivpatienten benötigt wird, wieder mit dem
verminderten Mehrwertsteuersatz zu besteuern. Es sei unzumutbar, dass
erneut auf Kosten der Krankenkassen der Fiskus seine Kassen auffüllen
wolle. Denn neuerdings verpflichten die Finanzämter die Hersteller
von Trink- und Sondennahrung, diese Produkte nicht wie bisher dem
ermäßigten 7%-igen MwSt-Satz zu unterwerfen, sondern auf ihre
Produkte 16 % MwSt zu erheben. Und dies erfolgt, obwohl sich die
Rechtslage im Steuerrecht nicht geändert hat. Für die GKV geht es
hierbei um jährliche Mehrausgaben von ca. 45 Mio. Euro. "Mit diesem
Vorgehen eröffnet der Staat den nächsten Verschiebebahnhof zu Lasten
der Krankenkassen. Allein in den vergangenen Jahren sind den
Krankenkassen durch diese Politik weit mehr als 50 Mrd. Euro entzogen
worden " erklärte Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des
IKK-Bundesverbandes.
Nach Ansicht der Finanzämter sei die Sondennahrung ein Getränk,
weil als Getränk im steuerrechtlichen Sinne alle Flüssigkeiten zu
verstehen seien, die zum menschlichen Genuss geeignet und bestimmt
sind. Nur Flüssigkeiten, die als nicht trinkbar bzw. nicht genießbar
einzuordnen sind, sollen nicht der Besteuerungsregel des Kapitels 22
der Zollvorschriften unterfallen.
Doch genau dies trifft nach Ansicht des IKK Bundesverbandes auf
die Sondennahrung zu. Zum einen ist sie geschmacklich nicht zum
Trinken geeignet, zum anderen zeigt ihre Zusammensetzung, dass sie
eindeutig den Lebensmitteln zuzuordnen ist. Sondennahrung ist dazu
da, z.B. komatöse Patienten zu ernähren.
Die höheren Preise, die durch die neue Auslegung des Steuerrechts 
durch die Finanzämter entstehen, werden dann natürlich von den 
Herstellern der Sondennahrung über die Großhändler, die 
Sanitätshäuser und Apotheken an die Krankenkassen weitergegeben. 
Diese brauchen aber diese Produkte, um ihre komatösen und anderen 
schwerstkranken Versicherten versorgen zu lassen. Damit erhöhen sich 
durch diese neue Praxis der Finanzbehörden die Kosten der 
gesetzlichen Krankenkassen. Die Innungskrankenkassen werden 
gemeinsam mit anderen Kassenarten in dieser Frage die Gerichte 
anrufen, um eine Grundsatzentscheidung zu erreichen.
- Diese Pressemeldung finden Sie auch im Internet unter www.ikk.de -

Pressekontakt:

IKK Bundesverband
Pressesprecher: Joachim Odenbach
Tel: (02204)44-111
Fax: (02204)44-455
e-mail: joachim.odenbach@bv.ikk.de

Original-Content von: IKK e.V., übermittelt durch news aktuell

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