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Unmut über interne Honorarverteilung nicht auf dem Rücken der Versicherten austragen

Bergisch Gladbach (ots)

Anlässlich der Forderungen der
Ärzteschaft hinsichtlich exorbitanter Honorarforderungen erklärt der 
alternierende Verwaltungsratsvorsitzende des IKK-Bundesver-bandes, 
Hans-Jürgen Müller:
Für die medizinische Versorgung ihrer Versicherten auf hohem 
Niveau geben die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland jährlich 
ca. 23 Milliarden Euro für die ambulante ärztliche Versorgung und 
zusätzlich ca. 47 Milliarden Euro für Behandlungen im Krankenhaus 
aus.
Dabei zahlen die Krankenkassen an die Kassenärztlichen 
Vereinigungen (KVen) eine Gesamtvergütung für die vertragsärztliche 
Versorgung in einer Region mit befreiender Wirkung. Die Verteilung 
dieser Gelder auf die Ärzte ist Aufgabe der KVen und nicht der 
Krankenkassen. Wenn die KVen dieser Aufgabe nach Ansicht der Ärzte 
nicht gerecht werden, drängt sich die Frage nach ihrer 
Existenzberechtigung auf.
Behauptungen von Ärzten, wie sie in einer Resolution zu finden 
sind, dass "die Kassen nur zwei Drittel der erbrachten Leistung" 
zahlten, entsprechen nicht der Wahrheit und verunsichern 
unzulässigerweise Patienten. Bei solchen Vorgehensweisen dürfen sich 
die Ärzte nicht wundern, wenn ihre Forderung nach 30 Prozent mehr 
Geld in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage bei ihren Patienten auf
Unverständnis stößt. "Würde diese Forderung erfüllt, müssten die 
Versicherten 0,3 Beitragssatzpunkte mehr bezahlen und das, wo die 
Versicherten durch etliche Reformen immer mehr aus eigener Tasche 
bezahlen müssen", so Müller zu der Ärzte-Forderung.
Die Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es, als
Solidargemeinschaft die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung
der Gesundheit des Versicherten sicherzustellen, nicht aber die 
Honorarsicherung von Ärzten. Dass die stetig steigenden Arztzahlen - 
im Jahre 1990 waren es noch 92 289 ambulant tätige Ärzte, im Jahre 
2004 bereits 133 365 Vertragsärzte - die innerärztliche 
Mittelverteilung nicht unbedingt erleichtert, ist verständlich. 
Trotzdem könne dies nicht zu Lasten von Versicherten und Arbeitgebern
geschehen, vor allem, da die Zahlen, die die Kassenärztliche 
Bundesvereinigung in Umlauf setzt, nicht gerade besorgniserregend 
sind.
"Ich frage mich, welcher Handwerker - egal wie viele Stunden er am
Tag leistet - es jemals auf solche Traumsummen bringen würde", 
kommentierte Müller die Aussagen des Vorsitzenden der 
Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Tagesspiegel - ein Landarzt in 
einem unterversorgten Gebiet käme durchaus auf bis zu 7000 Euro 
monatlich. "Auf solche Summen noch Aufschläge zu fordern, ist ein 
Hohn", so Müller weiter.
Grundsätzlich nachvollziehbar ist der Unmut der Ärzteschaft in 
Bezug auf die zunehmende Bürokratie in ihrem Arbeitsalltag. Im 
Hinblick auf das Bestreben nach Bürokratieabbau können die Ärzte die 
Innungskrankenkassen an ihrer Seite wissen. So haben und werden sich 
die Innungskrankenkassen stets beim Gesetzgeber gegen vermehrte 
Bürokratie in der Arztpraxis aussprechen: Ärzte sollen hauptsächlich 
ihrer eigentlichen Profession nachgehen. Allerdings machen zahlreiche
gesetzliche Änderungen, wie zum Beispiel die Einführung der DMPs oder
die Integrierte Versorgung, einen erhöhten Dokumentationsaufwand 
notwendig, der aber wegen einer verbesserten Versorgung der 
Versicherten notwendig ist.
- Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter 
www.ikk.de -

Kontakt:

IKK Bundesverband
Pressesprecher: Joachim Odenbach
Tel.: 02204 44-111
Fax: 02204 44-455
e-mail: joachim.odenbach@bv.ikk.de

Original-Content von: IKK e.V., übermittelt durch news aktuell

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