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Die Bundeswahlleiterin

Europawahl 2024: Bis 18:00 Uhr noch wählen gehen!

Wiesbaden (ots)

Heute werden die 96 Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland für das Europaparlament gewählt. Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Wahl für die Einflussnahme der Wählerinnen und Wähler auf die künftigen politischen Entscheidungen in der Europäischen Union ruft die Bundeswahlleiterin alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Übrigens: Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können dennoch an der Europawahl teilnehmen. Dafür müssen die Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sein. Wurde Ihnen eine Wahlbenachrichtigung zugestellt, ist dies der Fall. Der zuständige Wahlraum für die Stimmabgabe kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Im Wahlraum müssen sich die Wahlberechtigten auf Verlangen des Wahlvorstandes mit ihrem Personalausweis oder Reisepass - Unionsbürgerinnen und Unionsbürger durch ihren Identitätsausweis - ausweisen.

Wer verhindert ist, kann in besonderen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei nachgewiesener kurzfristiger Erkrankung, Wahlschein und Briefwahlunterlagen noch heute bis 15:00 Uhr beantragen. Der Antrag kann durch eine bevollmächtigte Person oder persönlich im Wahlamt der Gemeinde abgegeben werden. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr beim zuständigen Wahlamt abgegeben werden.

Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de zu finden.

Pressestelle,
Telefon: 030 227-40006
www.bundeswahlleiterin.de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de

Original-Content von: Die Bundeswahlleiterin, übermittelt durch news aktuell

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