Bundestagswahl 2025: Am 2. Februar endet die Antragsfrist für Deutsche im Ausland
Wiesbaden (ots)
Am 2. Februar 2025 endet die Frist für Deutsche im Ausland für die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis ist Voraussetzung, um an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teilnehmen zu können.
Volljährige Deutsche, die sich dauerhaft im Ausland aufhalten, keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben und bei der Bundestagswahl 2025 wählen wollen, müssen so schnell wie möglich ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland beantragen.
Wenn Deutsche mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, muss der ausgefüllte und persönlich handschriftlich unterschriebene Antrag bis zum 2. Februar 2025 postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden.
Deutsche, die noch nie in Deutschland gemeldet waren oder deren Wegzug aus Deutschland länger als 25 Jahre zurückliegt, müssen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sein. Sie müssen den ausgefüllten und persönlich handschriftlich unterschriebenen Antrag zwingend postalisch im Original an die zuständige Gemeindebehörde übermitteln.
Deutsche im Ausland, die bereits bei der letzten Bundestagswahl 2021 auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen waren, müssen zur Bundestagswahl 2025 erneut einen Antrag auf Eintragung stellen.
Einige deutsche Auslandsvertretungen bieten für deutsche Wählerinnen und Wähler vor Ort ausnahmsweise für die Rücksendung der Wahlbriefe vom Ausland nach Deutschland die Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges zum Auswärtigen Amt in Berlin an. Die Wahlbriefe müssen dann nicht frankiert werden. Es ist zu beachten, dass der amtliche Kurierweg alle ein bis zwei Wochen genutzt werden und mehrere Tage beanspruchen kann. Einzelheiten können bei der zuständigen Auslandsvertretung in Erfahrung gebracht werden. Eine Liste der betreffenden Auslandsvertretungen steht ebenfalls auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin zur Verfügung.
Deutsche, die sich vorübergehend (zum Beispiel während eines Urlaubs) im Ausland aufhalten, aber weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und können per Briefwahl an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen. Ein Vordruck für den Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Sofern vorhanden, kann ein QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung zur Antragstellung genutzt werden. Sie brauchen die Wahlbenachrichtigung jedoch nicht abzuwarten, sondern können bereits jetzt bei ihrer Gemeindebehörde schriftlich oder mündlich - allerdings nicht telefonisch - einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. Der Antrag kann gegebenenfalls über ein Online-Formular im Internetangebot der Gemeindebehörde gestellt werden.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Nähere Informationen und das Antragsformular erhalten Deutsche im Ausland bei fast allen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder im Internetangebot der Bundeswahlleiterin: https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html.
Weitere Informationen für Wählende sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler.html verfügbar.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de zu finden.
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