ZDF-Fernsehrat / Verwaltungsrat
Presseinformation zum 3. Jugendmedienschutzspitzengespräch am 13.5.13 in Berlin
Mainz (ots)
Aufsichtsstellen über den Jugendmedienschutz bekräftigen Bereitschaft zur Zusammenarbeit und vereinbaren weiteren Austausch zur Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages Die Vorsitzenden der Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks trafen sich am 13.5.13 in Berlin mit Spitzenvertretern der Jugendmedienschutzaufsicht über den privaten Rundfunk zu einem weiteren Austausch über die Anwendung und Evaluation des geltenden Jugendmedienschutzes. Der GVK-Vorsitzende der ARD hatte in das ARD-Hauptstadtstudio eingeladen zum nach § 15 Abs. 2 Jugendmedien-schutzstaatsvertrag vorgesehenen Erfahrungsaustausch zwischen den Gremien der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und der Landesmedienanstalten sowie der Kommission für Jugendmedienschutz.
Beim 3. Spitzengespräch dieser Art standen Optimierungsmöglichkeiten in der Anwendungspraxis sowie die Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags im Mittelpunkt. Die Teilnehmer bekräftigten erneut die gegenseitige Achtung und Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten und Aufsichtskompetenzen und bescheinigten dem Jugendschutzsystem in seiner Gesamtstruktur hohe Professionalität und Funktionalität. Für die Anwendungspraxis wurde vereinbart, den Austausch zwischen den verschiedenen Aufsichtsstellen zu intensivieren. Es wurde allseits die Bereitschaft betont, die bestehenden Ermessenspielräume nach Maßgabe des JMStV umzusetzen.
Im Sinne der systemübergreifenden Kooperation bekräftigten die Teilnehmer in Berlin auch die bereits 2005 in Frankfurt getroffene Vereinbarung, dass Programmbe-schwerden jeweils zeitnah der für die Befassung zuständigen Stelle zugeleitet werden.
Einigkeit bestand zwischen den Aufsichtsvertretern, dass im Interesse eines stringenten und rechtssicheren Jugendmedienschutzsystems Doppelprüfungen vermieden werden sollten. Festgehalten wurde ferner, dass technische Jugendschutzprogramme, die die Umsetzung der Jugendmedienschutzvorgaben für den Bereich der Telemedien erleichtern sollen, für alle Plattformen und insbes. auch für die bei der Jugend beliebten mobilen Geräte funktionsfähig sein müssen. Wichtig sei vor allem, dass nicht nur geeignete Software zur Verfügung stünde, sondern auch breit genutzt werde; dies könne idealerweise über eine entsprechende Vorinstallierung in den Geräten erreicht werden, so dass das Schutzprogramm bewusst deaktiviert werden müsse. Die Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sagten zu, diesen technischen Weg des Jugendmedienschutzes mitzutragen, sofern die volle Funktionsfähigkeit sichergestellt sei und die vom und für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk präferierte Lösung der je nach Alterstauglichkeit zeitgesteuerten Zugänglichkeit nicht konterkariert werde.
Abschließend vereinbarten die Teilnehmer, den Austausch zur Novellierung des Jugendmedienschutzes zu intensivieren, sobald ein erster Entwurf zum JMStV vorliege, um gemeinsame Anliegen und Positionen zu eruieren.
Teilnehmer des Gesprächs waren:
ARD-GVK-Vorsitzender Uwe Grund, ZDF-Fernsehratsvorsitzender Ruprecht Polenz, ZDF-Justitiar Peter Weber, LFK-Medienratsvorsitzende Christa Gönner-Schwarze, Vorsitzender der Direktorenkonferenz Dr. Jürgen Brautmeier, stellv. KJM-Vorsitzender Andreas Fischer sowie Jugendmedienschutzexperten der Institutionen
10. Juni 2013
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